Gemeinde

Die Ortsgemeinde Willroth erinnert die Anlieger von öffentlichen Straßen daran, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen und Unkraut auf Gehwegen und besonders in Straßenrinnen sowie sonstigen Kehricht auf Gehwegen und Fahrbahnbereichen zu beseitigen.
Wir nehmen heute den vorstehenden Hinweis zum Anlass, die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung in Erinnerung zu bringen.
Hiernach sind die Straßen und Gehwege grundsätzlich an den Tagen vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen oder kirchlichen Feiertag
- in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. bis spätestens 18.00 Uhr
- in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. bis spätestens 16.00 Uhr
zu reinigen, soweit nicht in besonderen Fällen eine öftere Reinigung erforderlich ist. Die Reinigungspflicht beinhaltet auch die Beseitigung von Unkraut. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unaufgefordert sofort zu beseitigen.
Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkasten, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bäume, Äste, Sträucher und Hecken bis zur Grundstücksgrenze auf das vorgegebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden sind.
Nach einem Zurückschneiden des Überwuchses ist die Verkehrssicherheit der Straße bzw. des Weges für Verkehrsteilnehmer, sei es als Fahrzeugführer, Radfahrer oder Fußgänger wieder gegeben.

Als Lichtraumprofil gilt:

2013-10-18 strassenreinigung

Um Beachtung wird gebeten!

Wir weisen darauf hin, dass das Nichtbeachten der Straßenreinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld bis zu 500 € geahndet werden kann.

Ortsgemeinde Willroth
Richard Schmitt
–Ortsbürgermeister-

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