- Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Willroth werden folgende Gebühren erhoben:
Festgesetzte Gebühr 1. Benutzungsgebühr je angefangene 24 Stunden
(inklusive der Thekennutzung)60,00 €
2. Kosten für Stromverbrauch je kWh
0,80 €
3. Kosten für Wasserverbrauch / Abwassergebühren je m³
9,00 €
4. Kosten für Gasverbrauch je m³
0,80 €
5. Telefongebühren je Einheit
0,25 €
6. Reinigungsgebühr bei Reinigung durch die Ortsgemeinde
(Komplettreinigung)25,00 €
7. Gebühr für die Nutzung des Beamers 10,00 € 8. Die Benutzungsgebühr für das Dorfgemeinschaftshaus beträgt
bei Bestattungsfeiern inklusive aller Nebenkosten
(einschl. Auf- und Abbau der Bestuhlung)
130,00 €
9. Sonstiges (z.B. Erstattung beschädigte Ausstattung), in diesem Fall
werden Gebühren für eine Ersatzbeschaffung, bzw. Reparaturkosten
gemäß Kostenvoranschlag erhoben.
- Über die Anträge auf Verzicht oder teilweisen Verzicht von Gebühren entscheidet der Ortsbürgermeister.
- Die Benutzungsgebühren aus der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen, unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz.
- Alle im Zusammenhang mit einer Veranstaltung abzuführenden sonstigen Abgaben (z.B. Steuern, GEMA-Gebühren usw.) gehen unmittelbar zu Lasten der Benutzer.
- Über die Benutzungsgebühren und Nebenkosten wird nach Ende der Veranstaltung eine Rechnung durch die Ortsgemeinde Willroth erstellt. Die Endabrechnnung erfolgt nach Abnahme und Schlüsselübergabe.
- Die Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
56594 Willroth, 8. Oktober 2015
Gez.
Richard Schmitt
-Ortsbürgermeister-