Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters

Richard Schmitt

waren zur Sitzung erschienen:

Werner Grendel (Erster Beig.)
Walter Müller (2. Beig.)
Aloys Schmitt (3. Beig.)
Alois Scholl
Uwe Jöchel
Werner Schmidt
Jürgen Meffert
Michael Faßbender
Manfred Strunk
Hans-Jürgen Kalscheid
Karl Kubba

Es fehlten:

Marianne Meffert

Außerdem waren anwesend:

Bürgermeister Josef Zolk
(ab TOP 3)

Ralf Weingarten (bis TOP 3)
-VGV Flammersfeld-

 

 


 

 

Willroth, 2009-10-22

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 21:00 Uhr

Der Vorsitzende bestellt VGAM Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, diese im nichtöffentlichen Teil um den TOP 4 „Vorberatung zu der am 26.10.2009 stattfindenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet Willrother Berg“, den TOP 5 „Pachtangelegenheiten“ und den TOP 6 „Verschiedenes“ zu erweiten.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu. Demnach ergibt sich folgende

Tagesordnung

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans für dem Bereich „Im Comp“;
  2. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für dem Bereich „Im Comp“, Gemarkung Willroth;
  3. Verschiedenes.

nichtöffentliche Sitzung

  1. Vorberatung zu der am 26.10.2009 stattfindenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet Willrother Berg;
  2. Pachtangelegenheiten;
  3. Verschiedenes.
Zu 1) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans für dem Bereich „Im Comp“

Der Ortsgemeinderat beschließt, in der Gemarkung Willroth im Bereich „Im Comp“ einen Be­bauungsplan aufzustellen.

Die Fläche wird als Sondergebiet gemäß § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Ausflugs­lokal“ festgesetzt.

Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügtem Lageplan durch eine schwarz-unter­brochene Linie dargestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Zu 2) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für dem Bereich „Im Comp“, Gemarkung Willroth

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Willroth hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Im Comp“ beschlossen.

Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Ortsgemeinderat von Willroth aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gül­tigen Fassung und des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung:

㤠1 Рzu sichernde Planung

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2009 beschlossen, für das in § 2 be­zeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.

§ 2 – räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist. Der Geltungsbereich ist durch die äußere schwarz-unterbrochene Linie umgrenzt.

§ 3 – Rechtswirkungen der Veränderungssperre

  1. In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
    1. Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung be­dürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird,
    2. Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen (ggf. entfallen lassen, wenn insoweit kein Sicherungsbedürfnis),
    3. Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerun­gen einschließlich Lagerstätten, auch wenn Sie keine Vorhaben nach Buchstabe a) sind.
  2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen einschließlich Veränderungen, die nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige­pflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
  3. Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt sind, Unter­haltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verän­derungssperre nicht berührt.

§ 4 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Ver­bandsgemeinde Flammersfeld in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.“

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Vor Eintritt in TOP 3 unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für 15 Minuten, um den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Aussprache zu geben.

Zu 3) Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:

  • Der Kostenvoranschlag für die Abholzung der Birke Ecke „Tannenstraße“ und „Dorfstraße“ liegt zwischenzeitlich vor, es ist mit Kosten i.H.v. 350,00 € zu rechnen.
  • Der Veranstaltungskalender der Verbandsgemeinde für 2010 wird derzeit erstellt.
  • Hinsichtlich des geplanten Zunftbaumes hat Herr Albert Schäfer inzwischen wegen der Gestaltung der Motive Kontakt mit Frau Bianka Krautscheid, Planungsbüro Dittrich, aufgenommen. Für die Gestaltung würden je Motiv Kosten i.H.v. 25,00 – 30,00 € entstehen.
  • Als Mast zur Anbringung der Motive kann möglicherweise von der Süwag Energie AG ein Betonmast mit 12 Metern Länge erworben werden. Der Mast würde mit ca. 1,60 Metern in das Erdreich eingebracht. Für die Motive besteht ein Platzbedarf von ca. 8 bis 9 Metern.
  • Im Hinblick auf die Sitzung vom 16.07.2009 spricht sich der Ortsgemeinderat nunmehr für den Standort am Einmündungsbereich der Dorfstraße in die B 256 aus.
  • Die Vereine der Ortsgemeinde wurden zur Erstellung eines gemeinsamen Flyers angeschrieben, eine Rückmeldung von allen Vereinen liegt noch nicht vor.
Bürgermeister Zolk informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:
  • Die Anbringung von gut sichtbaren Hausnummern ist insbesondere für den Einsatz von Rettungsdiensten von großer Bedeutung. Da Aufrufe im Mitteilungsblatt die Betroffenen oft nicht erreichen, bittet er die Ratsmitglieder darum, bei Handlungsbedarf die Hauseigentümer direkt anzusprechen.
  • Weiterhin weist Bürgermeister Zolk darauf hin, dass innerörtliche Straßenschilder und Verkehrszeichen bei Verschmutzung gereinigt werden sollten.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

Nichtöffentliche Sitzung

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäߧ 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

 

-Schriftführer-

-Vorsitzender-