Niederschriften

Unter dem Vorsitz des

Ortsbürgermeisters

Richard Schmitt

waren zur Sitzung erschienen:

 

Werner Grendel (Erster Beig.)

Walter Müller (2. Beig.)

Aloys Schmitt (3. Beig.)

Alois Scholl

Werner Schmidt

Marianne Meffert

Jürgen Meffert

Manfred Strunk

Jürgen Kalscheid

Karl Kubba

Michael Fassbender

 

Es fehlten:

 

Uwe Jöchel

 

Außerdem waren anwesend:

 

Martin Fischbach (bis TOP 3)

Petra Walterschen (bis TOP 3)

Ralf Weingarten

-VGV Flammersfeld-

Willroth, 2011-02-17

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung:  19:00 Uhr

Ende der Sitzung:     20:00 Uhr

Der Vorsitzende bestellt VGAM Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, den Tagesordnungspunkt 2 „Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Rusterflur II“ in der Gemarkung Willroth, Flur 9, Flurstück Nr. 85/10 gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB“ von der Tagesordnung abzusetzen. Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu. Demnach ergibt sich folgende

 

Tagesordnung 

  1. Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Auf der Straße“ , Willroth;

  2. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Flammersfeld für den Bereich „ehemaliges Jagdschlösschen“ (Gesundheitszentrum) Horhausen gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO;

  3. Einwohnerfragestunde;

  4. Verschiedenes;

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

  1. Grundstücksangelegenheiten;

  2. Stellungnahme zu Bauanträgen/Bauvoranfragen;

  3. Verschiedenes

 

Zu 1) Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Auf der Straße, Willroth

 

Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder über die erfolgte Anliegerversammlung am 11.01.2011 sowie vor dieser Sitzung und die von den Betroffenen dargelegten Anregungen.

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die textlichen Festsetzungen sowie die Planurkunde wie folgt zu ändern:

  1. Die zulässige Gebäudehöhe wird auf 8,00 m reduziert. Die Geschossflächenzahl soll nicht festgesetzt werden.
  2. Um die Belichtungsverhältnisse für das Anwesen Leo, welches am stärksten von der Höhenlage betroffen ist, zu verbessern, soll die Abstandsfläche zum Amselweg vergrößert und die Gebäude bis auf einen Grenzabstand von 3 m in Richtung B 256 verschoben werden.
  3. Gleichzeitig soll das Gebäude „Discounter“ leicht im Uhrzeigersinn gedreht werden, damit zwischen den Gebäuden eine Freifläche entsteht, die den Lichteinfall auf das Anwesen Leo verbessert.
  4. Die überbaubare Fläche Richtung Amselweg soll entlang der hinteren Gebäudegrenze festgesetzt werden
  5. Desweiteren soll die dargestellte überbaubare Fläche westlich hinter dem Discounter auch bis hinter die Gebäudegrenze zurückgenommen werden. Falls beabsichtigt wird diesen Bereich zu bebauen, soll eventuell ein entsprechendes Änderungsverfahren erfolgen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig

 

Zu 2) Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Flammersfeld für den Bereich „ehemaliges Jagdschlösschen“ (Gesundheitszentrum) Horhausen gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Flammersfeld für den Bereich „Gesundheitszentrum“, Horhausen in Form des Feststellungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates Flammersfeld vom 10.12.2010 seine Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO zu erteilen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 3) Einwohnerfragestunde

 

Zur Sitzung lagen dem Vorsitzenden keine schriftlichen Anfragen vor. Fragen von Zuhörern wurden nicht gestellt.

 

Zu 4) Verschiedenes

 

Anschreiben Hundebesitzer

Der Ortsgemeinderat erinnert an das Anliegen aus der Sitzung vom 17.12.2010, die Hundebesitzer gezielt anzuschreiben und auf die Pflichten der Hundehalter hinzuweisen.

 

Betrieb von Portalwaschanlagen an Sonn- und Feiertagen

In der Sitzung vom 17.12.2010 hat der Ortsgemeinderat die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob der Betrieb von Portalwaschanlagen, Waschboxen und Staubsaugeranlagen auch an Sonn- und Feiertagen ordnungsrechtlich bzw. baurechtlich zulässig ist.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Betrieb der o.g. Einrichtungen nach rheinland-pfälzischer Rechtslage an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig ist.

 

Neuabschluss Stromlieferverträge Straßenbeleuchtung

Am 28.02.2011 laufen die aktuellen Straßenbeleuchtungsverträge für die Ortsgemeinden aus. Hierbei gehen die Leuchtstellen in das Eigentum der jeweiligen Gemeinde über. Der auslaufende Straßenbeleuchtungsvertrag von RWE sah gleichzeitig die Stromlieferung für die bisher sich im Eigentum des Versorgers befindlichen Leuchtstellen vor. Dies fällt zwangsläufig aufgrund des o.g. Umstandes weg. Somit ist der Abschluss eines neuen Vertrages und die damit verbundene Regelung der Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung erforderlich.

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.12.2010 wurde der Ortsbürgermeister im Rahmen des Neuabschlusses des Straßenbeleuchtungsvertrages ermächtigt, die Verwaltung zur Durchführung der Ausschreibung für den Strombedarf der Straßenbeleuchtung zu beauftragen.

Eine Ausschreibung über die Vergabe der Stromlieferung ist derzeit jedoch nicht möglich, da der Stromverbrauch nicht über Stromzähler, sondern über sog. Brennstundenkalender und die Leuchtstellenerfassung der RWE erfolgt. Mit Neuabschluss des neuen Straßenbeleuchtungsvertrages, der in der vorgenannten Sitzung beschlossen wurde, muss nach Übergang der Aufgabe auf E.ON die Erfassung, die Grundlage für die Strommengenberechnung ist, auch von E.ON weitergeführt werden. Dies ist nur möglich, wenn sich E.ON und RWE über die Ermittlung der Strommengen einigen, bevor Stromzähler eingebaut werden. Bis dies jedoch geschieht, kann keine Ausschreibung erfolgen, da kein Stromlieferant ein Angebot abgeben wird, sofern die Strommengenermittlung formell geklärt ist.

Folglich ist zur Zeit nur die RWE Vertrieb AG in der Lage, die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung durchzuführen, da sie die Faktoren wie virtuelle Stromeinspeisungspunkte oder Strommengen pro Leuchte kennt. Die Verwaltung hat sich für eine freie Vergabe an die RWE Vertrieb AG entschieden, weil sich eine Ausschreibung aus den genannten Gründen als nicht sinnvoll erwiesen hätte.

Da das RWE-Angebot mit Schreiben vom 27.01.2011 in der vorliegenden Form nur bis Montag, 31.01.2011, 13:00 Uhr befristet war, erfolgte im Rahmen des Eilentscheidungsrechts des Bürgermeisters die Annahme des Angebotes für die Verbandsgemeinde Flammersfeld und somit für alle Ortsgemeinden. Neben dem durch die Angebotsvorlage speziell erwirkten Stromliefertarifen des RWE ist hierbei insbesondere die Laufzeit des Stromliefervertrages von Vorteil. Dieser endet am 31.12.2012 und somit zeitgleich mit allen anderen Stromlieferverträgen (z.B. für Dorfgemeinschaftshäuser). Demnach kann zukünftig sodann eine gemeinsame Ausschreibung aller Stromlieferverträge erfolgen.

weitere Informationen

 

Der Vorsitzende informiert über folgende weitere Angelegenheiten:

  • Die Ortsgemeinde bietet Einwohnern der Ortsgemeinde Brennholz zur Eigenaufarbeitung für 20,00 € / rm an.
  • Die Sinkkastenreinigung (Fremdreinigung) soll im Herbst 2011 wiederholt werden.
  • Zur Blindensammlung 2011 spendet die Ortsgemeinde 25,00 €.
  • Anlässlich der 600-Jahr-Feier der Orte Ahlbach, Kescheid, Bettgenhausen, Schürdt und Orfgen werden sich die Gemeinden des Horhauser Kirchspiels gegebenenfalls gemeinsam am Festumzug beteiligen.
  • Zur Wahl des 16. Landtages Rheinland-Pfalz wurde die Einteilung der Wahlvorstände bekannt gegeben.

 

Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

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