Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:
Werner Grendel (Erster Beig.)
Es fehlten:
Walter Müller (2. Beig.)
Außerdem waren anwesend:
Ralf Weingarten |
Willroth, 2011-05-19 Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen. Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig. Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Der Vorsitzende bestellt VGAM Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, den Tagesordnungspunkt 4 „Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Auf der Straße" " von der Tagesordnung abzusetzen. Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu. Demnach ergibt sich folgende
Tagesordnung
Nichtöffentliche Sitzung
Zu 1) Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2011Der Forstwirtschaftsplan 2011 wird vom Vorsitzenden vorgetragen und erläutert. Hiernach ergeben sich folgende Finanzergebnisse: Gemeinde Willroth Einnahmen Ausgaben Finanzergebnis/Saldo 37.600 € Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird angenommen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu 2) Beratung und Beschlussfassung über durchzuführende BaumaßnahmenDie durchzuführenden Baumaßnahmen wurden vom Bauausschuss am 16.03.2011 besichtigt.
Stützmauer unterhalb Dorfplatz / Dorfgemeinschaftshaus Die Stützmauer muss saniert werden, da sich das Bauwerk in östlicher Richtung verschoben hat. Das Ingenieurbüro igeo, Oberlahr, hat bereits verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung geprüft. Am sinnvollsten erscheint der Ersatz der Stützmauer durch ein neues Bauwerk, welches mit L-Steinen oder Gabionen errichtet werden könnte. Zur nächsten Sitzung soll eine Kostenschätzung zu den Alternativen vorgelegt werden; die Durchführung der Maßnahme wird voraussichtlich 2012 erfolgen.
Garage Sportplatz Bei den Garagen am Sportplatz muss voraussichtlich der Estrich erneuert werden, da sich großflächig Risse im Boden gebildet haben.
Clubheim Sportplatz Die Attika am Clubheim muss erneuert werden. Die Firma Werhand GmbH & Co. KG, Neuwied, hat unter dem 07.04.2011 ein Angebot zur Erneuerung mit einer Stehfalzverkleidung einschl. Entsorgung des Asbestschiefers i.H.v. 3.366,51 € abgegeben. Hier sollen zunächst noch weitere Angebote, gegebenenfalls aus Restmengen, eingeholt werden.
Sportplatz Willroth Der Sportplatz wird in Kürze mit Aachener Rother Erde erneuert. Von den Kosten trägt die Verbandsgemeinde 3.600,00 € und der FC Willroth 1925 e.V. 500,00 €. Ein Restbetrag i.H.v. 500,00 € wird durch die Ortsgemeinde getragen. In diesem Zusammenhang regt der Ortsgemeinderat an, bei der Verbandsgemeinde auf eine höhere Bezuschussung der Kosten zu drängen.
Zu 3) Vereinfachtes Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Bitz"a) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten AnregungenVon Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein, die abwägungsrelevante Anregungen enthielten.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
b) Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten AnregungenVon folgenden Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gingen Stellungnahmen ein, die keine abwägungsrelevanten Anregungen enthielten:
Von folgenden Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gingen die Stellungnahmen verspätet ein. Diese enthielten ebenfalls keine abwägungsrelevanten Anregungen:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Von folgenden Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gingen Stellungnahmen ein, die abwägungsrelevante Anregungen enthielten:
Laut den Verbandsgemeindewerken Flammersfeld grenzt das Grundstück an eine öffentliche Abwasserleitung (Mischwasser) und Wasserversorgungsleitung an und kann daran angeschlossen werden. Für die Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Leitungen sind einmalige Beiträge vom Grundstückseigentümer zu erheben. Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Allerdings gehört diese Anregung nicht zum Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Die DB Services Immobilien GmbH hat keine Bedenken, wenn folgender Hinweis beachtet wird. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Erschütterungen, Abgase, Funkenflug usw.). Wir weisen hier besonders auf die Zeiten hin, in denen während der Baumaßnahme auf dem Gleiskörper z.B. mit Gleisbaumaschinen gearbeitet wird. Hier werden zur Warnung des Personals gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb Tyfone oder Signalhörner benutzt. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutzmaßnahmen können gegen die Deutsche Bahn AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnlinie planfestgestellt ist. Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, Frankfurt am Main, vom 25.02.2011 zur Kenntnis und nimmt die Stellungnahme als Hinweis in den Bebauungsplan auf.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen liegt der Bebauungsplan incl. der neuen Ausgleichsfläche im Bereich eines historischen, bereits erloschenen Bergwerkfeldes. Über tatsächlich erfolgten Abbau in diesem Bergwerksfeld liegen dem Landesamt für Geologie und Bergbau keine Dokumentationen vor. Im angefragten Bereich findet kein aktiver, unter Bergaufsicht stehender Bergbau statt. Das Landesamt für Geologie und Bergbau empfiehlt eine projektbezogene Baugrunduntersuchung. Die einschlägigen Regelwerke, wie z.B. DIN 1054, DIN 4020, DIN EN 1997-1 und –2 und DIN 4124, sind zu beachten. Der Ortsgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau, Mainz, vom 09.03.2011 zur Kenntnis. In unmittelbarer Umgebung an das jetzige Grundstück wurden bereits mehrere Häuser errichtet. Dort wurden keine Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Dennoch wird die Anregung des Landesamts für Geologie und Bergbau als Hinweis aufgenommen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGBDer Ortsgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses von TOP 3a) und 3b) die 1. Änderung des Bebauungsplans im Bereich „In der Bitz" der Ortsgemeinde Willroth als Satzung gemäß § 10 BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu 4) VerschiedenesDer Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:
Nichtöffentlicher TeilDie Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.
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