Niederschriften

Unter dem Vorsitz des

Ortsbürgermeisters

Richard Schmitt

waren zur Sitzung erschienen:

 

Werner Grendel (Erster Beig.)
Walter Müller (2. Beig.)
Aloys Schmitt (3. Beig.)
Werner Schmidt
Karl Kubba
Uwe Jöchel
Manfred Strunk
Michael Faßbender
Jürgen Meffert

 

Es fehlten:

 

Jürgen Kalscheid
Marianne Meffert
Alois Scholl

 

Außerdem waren anwesend:

Ralf Weingarten
-VGV Flammersfeld-

Willroth, 2012-06-06

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 20:45 Uhr

Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

Vor der Sitzung hat um 17:30 Uhr eine Ortsbegehung stattgefunden.

 

Tagesordnung

 

  1. Einwohnerfragestunde;
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Stützmauer unterhalb des Dorfgemeinschaftshauses;
  3. Beratung und Beschlussfassung über die Reparatur von Gemeindestraßen;
  4. Beratung und Beschlussfassung über den Einbau von Windschutz im Eingangsbereich Dorfgemeinschaftshaus;
  5. Verschiedenes.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

  1. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen;
  2. Grundstücksangelegenheiten;
  3. Verschiedenes.

 

Zu 1) Einwohnerfragestunde

Zur Sitzung lagen dem Vorsitzenden keine schriftlichen Anfragen vor. Fragen von Zuhörern wurden nicht gestellt.

 

Zu 2) Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Stützmauer unterhalb des Dorfgemeinschaftshauses

Die bislang vorliegende Kostenschätzung der Verwaltung für die Sanierung der Stützmauer unterhalb des Dorfgemeinschaftshauses bezog sich auf eine zu sanierende Länge von ca. 38 Metern.

Zwischenzeitlich hat es sich als sinnvoll herausgestellt, die Stützmauer bis auf die Höhe der Garagen des Dorfgemeinschaftshauses mit einer Länge von ca. 60 Metern zu sanieren.

Die überarbeitete Kostenschätzung der Verwaltung geht nunmehr bei einer Mauerhöhe von 1,20 Meter von Kosten i.H.v. ca. 30.000,00 € bei Ausführung mit Mauerscheiben und von Kosten i.H.v. ca. 35.000,00 € bei Ausführung mit Gabionen aus.

Der Ortsgemeinderat spricht sich dafür aus, bis zum Ende der Hoffläche des Anwesens „In der Bitz 3" die Stützmauer mit Gabionen auszuführen und dann bis zu den Garagen des Dorfgemeinschaftshauses Mauerscheiben zu verwenden.

Die Körbe der Gabionen sollen alternativ in Edelstahl angeboten werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung entsprechend durchzuführen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 3) Beratung und Beschlussfassung über die Reparatur von Gemeindestraßen

Im Hinblick auf die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 15.12.2011 wurde ein Angebot der Fa. VSI GmbH, Kaiserslautern, zur Sanierung der Gemeindestraßen mit Dünnschichtasphalt im Kalteinbau eingeholt.

Das Angebot vom 18.05.2012 sieht die Sanierung von 915 m² in der Waldstraße und von 750 m² in der Kirchstraße vor und schließt mit 14.846,14 € brutto.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Sanierung der Waldstraße und der Dorfstraße an die Fa. VSI GmbH zu vergeben.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 4) Beratung und Beschlussfassung über den Einbau von Windschutz im Eingangsbereich Dorfgemeinschaftshaus

Zur Errichtung eines Windschutzes im Eingansbereich des Dorfgemeinschaftshauses wurde ein Angebot der Fa. Metallbau Strunk, Willroth, eingeholt.

Dabei ist vorgesehen, die nordwestliche Seite des Eingangsbereichs zu schließen.

Der obere Rahmen wird dabei in Verbundsicherheitsglas 6 mm ausgeführt und der untere Rahmen wird mit einer Füllung aus Kunststoff-Paneel weiß versehen. Die Felder sollen nach Angebot je einmal geteilt werden.

Die Ausführung der Rahmen wurde alternativ mit einem Alu-Rahmenprofil (1.010,00 € netto) oder in Kunststoff weiß (710,00 € netto) angeboten.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag an die Fa. Metallbau Strunk zu vergeben und die Rahmen in Kunststoff weiß auszuführen. Die Felder sollen aus optischen Gründen jedoch je zweimal geteilt werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 5) Verschiedenes

 

Dorffest

Mit dem Ortsgemeinderat wurde die Gestaltung der Printwerbung für das Dorffest abgestimmt.

 

Ehrengaben

Als Ehrengaben etc. sollen bei der Naturschiefermalerei Peter Martin, Molzhain, 10 Wappentafeln angeschafft werden. Der Ortsgemeinderat spricht sich für das Modell AK_1 mit dem Schriftzug „Willroth" in der Schriftart wie bei Modell AK_1 aus. Es soll ein Loch zur Aufhängung angebracht werden.

 

Wassertransportleitung Kreiswasserwerk Neuwied

Die Wassertransportleitung im Bereich der Umspannanlage des RWE (Grubenstraße) muss voraussichtlich umgelegt werden. Der 3. Beigeordnete Aloys Schmitt informiert über einen entsprechenden Ortstermin.

 

Kreisverkehrsplatz im Zuge der B 256 in Richtung Neuwied

Der Kreisverkehrsplatz im Zuge der B 256 soll durch Verbreiterung der Fahrbahn erweitert werden. Die Mittelinsel bleibt in der bestehenden Form erhalten. Der Planungsauftrag hierzu wurde an das Planungsbüro Dittrich, Neustadt/Wied, erteilt.

Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich der Grubenstraße

Der Ortsgemeinderat wird über Planungsüberlegungen unterrichtet, im Bereich zwischen der Umspannanlage des RWE und der Waschkaue der ehemaligen Grube Georg gegebenenfalls eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten.

Der Ortsgemeinderat sieht den Standort im Hinblick auf die geplante Umfahrung der Ortslage Willroth im Zuge der B 256 und eine eventuelle Anbindungsmöglichkeit der Firmengruppe Georg als äußert kritisch an.

Sollte die Anlage dennoch an dem Standort möglich sein, favorisiert der Ortsgemeinderat eine Errichtung in Eigenregie vor einer Verpachtung der Flächen.

Grundsätzlich sollen ohne Einbindung des Ortsgemeinderates keine weiteren Planungen in dieser Richtung erfolgen.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

 

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