Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:
Werner Grendel (Erster Beig.)
Es fehlten:
Jürgen Meffert
Außerdem waren anwesend:
Bürgermeister Josef Zolk |
Willroth, 2012-11-30 Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates in der Gaststätte „Zur Postkutsche" in Willroth zu einer nichtöffentlichen und öffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen. Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig. Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.
Tagesordnung
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentlicher TeilDie Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.
Öffentlicher Teil
Zu 4) Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Straße" der Ortsgemeinde Willroth
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen Für die Abwägung der während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen wurden vom Planungsbüro Dittrich, Neustadt/Wied Vorschläge erarbeitet. Diese Vorschläge sind Grundlage der weiteren Beratung und Beschlussfassung und werden als Anlage Bestandteil dieser Niederschrift. Ziffer 22: Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
b) Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen Für die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von den Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen wurden vom Planungsbüro Dittrich, Neustadt/Wied, Vorschläge erarbeitet. Diese Vorschläge sind Grundlage der weiteren Beratung und Beschlussfassung und werden als Anlage Bestandteil dieser Niederschrift. Ziffer 1: Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
c) Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Ortsgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses zu TOP 4a) und TOP 4b) die Entwürfe der Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Straße" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behördenbeteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu 5) Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 sowie Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung nach § 114 GemODie Jahresrechnung und Bilanz 2011 ist am 19. November 2012 vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festzustellen und die Entlastung nach § 114 GemO zu erteilen. Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Die Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wurde geprüft und wie folgt festgestellt: Überblick Ergebnis- und Finanzrechnung Rechnungsergebnis im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.900,69 € die Einzahlungen aus der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.083.953,90 € Veränderung des Finanzmittelbestandes Die liquiden Mittel stellen sich wie folgt dar: Anfangsbestand: 99.654,05 € Die Bilanz 2011 wird mit folgendem Inhalt festgestellt: Aktiva EUR Passiva EUR Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung gem. § 114 GemO erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Ortsbürgermeister und Beigeordnete, soweit sie Geschäfte wahrgenommen haben, haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Zu 6) Vergabe des Auftrages zur Sanierung der Stützmauer unterhalb des Dorfgemeinschaftshauses sowie zur Sanierung eines Teilstücks der TannenstraßeIn der letzten Ortsgemeinderatssitzung bestanden Unklarheiten hinsichtlich der oben genannten Vergabe. Insbesondere sollte geklärt werden, warum die auffällig hohen Preisunterschiede bei den einzelnen Bieter in den einzelnen Titeln vorhanden sind. Des Weiteren sollte geklärt werden, ob eine gemeinsame Vergabe der zwei Titel möglich und rechtens ist. Ferner sollte die Verbandsgemeindeverwaltung Stellung nehmen, aus welchem Grund die Titel gemeinsam ausgeschrieben wurden. Der Leiter des Tiefbauamtes, Herrn Joachim Schuh, stellte dem Bauausschuss in dessen Sitzung vom 22.10.2012 eine Zusammenstellung zur Verfügung, in der alle Bieter mit der Gesamtangebotssumme als auch den Teilsummen der einzelnen Titel aufgeführt war. Herr Schuh nahm in der Sitzung des Bauausschusses wie folgt Stellung: Für die Stützmauer lag eine detaillierte Kostenschätzung vor. Die Kostenschätzung endete mit rund 27.500 € netto. Bei den Bieter 2 – 6 wurden Preise zwischen 26.000 und 36.000 € netto erzielt. Der Bieter 1, die Firma Buhr, hat die Arbeiten mit 18.730 € angeboten. Dieser Preis ist auffällig niedrig; jedoch lag der Anteil der Straßenreparatur bei der Firma Buhr mit 11.200 € deutlich höher als bei einem Mittelpreis von rund 8.000 bis 8.500 €. Das günstigste Angebot für den Titel II unterbreitet die Firma AS-GmbH, Lautzert, mit 7.270 €. Herr Schuh erklärte, dass die auf der Baustelle grob geschätzten Straßenreparaturkosten der Tannenstraße mit 5.000 € und mit rund 800 bis 1.000 € für den Stichweg an der Tannenstraße zu niedrig angesetzt wurden. Es wurde jedoch vereinbart und in der Niederschrift der Sitzung des Bauausschusses vom 14.06.2012 festgehalten, dass die Maßnahme zusammen mit der Mauer am Dorfgemeinschaftshaus ausgeschrieben werden soll. Herr Schuh hält diese Vorgehensweise auch im Nachhinein noch für richtig, da es sich um Tiefbauleistungen handelt und insbesondere die kleineren Reparaturarbeiten bei einem etwas größeren Auftragsvolumen in der Regel günstiger erworben werden können. Durch die Preisgestaltung der Firma Buhr hat sich ergeben, dass die Stützmauer sehr gering bewertet und die Anteile der Straßenreparatur recht hoch bewertet wurden. Das Verhältnis Stützmauer zu Straßenreparatur beträgt bei der Firma Buhr rund 2/3 zu 1/3. Bei den anderen Anbietern liegt das Verhältnis bei knapp 80% zu gut 20% im Mittel. Nachdem die Vergabe durch den Ortsgemeinderat bezüglich der oben angeführten Bedenken verschoben wurde, wurde vereinbart, mit der Firma Buhr ein Gespräch zu führen; insbesondere zur Aufklärung des recht hohen Preisunterschiedes in den Titeln. Die Firma Buhr gab hierbei an, dass er sich freier auf dem Unterliegerrundstück der Stützmauer bewegen kann und die Sicherungsmaßnahmen ein Stück weit zurückfahren kann. Des Weiteren konnte der günstige Preis in der Stützmauer aufgrund von günstigen Einkaufbedingungen der zu verwendenden Winkelstützen angeboten werden. Auch wurde der Abriss als recht unkritisch betrachtet. Die etwas höheren Kosten bei der Straßenreparatur begründen sich mit dem recht teuren Einkauf des Mischgutes und der Tatsache, dass der Schwerpunkt nicht auf dem Schwarzdeckenbau sondern auf dem Pflasterbau liegt. Die Firma Buhr gibt an, dass sie einen Zuschlag von rund 5% auf die Einheitspreise der Stützmauer benötigt, falls die Anteile der Straßenreparatur nicht mit ausgeführt werden können, da Kosten der Baustelleneinrichtung sowohl auf die einen als auch auf die anderen Positionen umgelegt wurden und die Zuschläge für Wagnis und Gewinn ebenfalls in diesen Positionen stärker enthalten sind als in denen der Stützmauer. Des Weiteren hat die Firma Buhr mit der zeitlichen Abfolge der Maßnahmen, insbesondere mit dem Fertigstellungsdatum 15.12.2012 aufgrund der guten Auftragslage ein Problem und bittet um Verschiebung der Maßnahme in das Frühjahr 2013. Da bei der Firma Buhr die Kosten für die Straßenreparatur rund 4.000 oberhalb derer liegen, die die Firma AS-GmbH verlangt, wurde mit der Firma AS-GmbH Kontakt aufgenommen. Die Firma AS-GmbH benötigt für die Herstellung des Titel II eine gesonderte Baustelleneinrichtung zum Preis von 400 €. Weiter wurde ausgeführt, dass die Vergabe von Titel I an die Firma Buhr und Titel II an die Firma AS-GmbH nicht VOB-konform ist, dass die Gemeinde mit einer solchen Vergabe aber rund 3.000 € gegenüber der Vergabe alleine an die Firma Buhr einspart und dadurch kein Schaden entsteht. Des Weiteren werden keine Rechtsansprüche unterlegender Bieter gesehen, da mit der Firma Buhr, wie oben beschrieben, ein Vertrag zustande kommt, in dem auf Ausgleichszahlungen verzichtet wird. Nach eingehender Diskussion hat der Bauausschuss dem Ortsgemeinderat empfohlen, nach der beschriebenen Vorgehensweise zu verfahren. Der Ortsgemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Verträge mit der Firma Buhr und der Firma AS-GmbH abzuschließen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu 7) Nikolausfeier 2012Herr Uwe Jöchel informiert über den vorgesehenen Programmablauf zur Nikolausfeier 2012.
Zu 8) Verschiedenes
Gemeindebücherei Der Vorsitzende informiert, dass im Jahre 2011 bei 905 Besuchern ca. 1050 Medien ausgeliehen wurden. Neben der reinen Öffnungszeit bedeutet dies auch den entsprechenden administrativen Auswand. Allerdings wird die Bücherei derzeit nur von zwei Personen geführt, was auf Dauer nicht möglich ist. Als erste Konsequenz wurde bereits der Donnerstag als Öffnungstag gestrichen. Es ist dringend erforderlich, zwei weitere Personen für die Bücherei zu finden. Anderenfalls ist eine Schließung unvermeidlich. Der Vorsitzende appelliert daher an den Ortsgemeinderat, bei der Suche nach ehrenamtlichen Helfern mit zu helfen.
Weitere Informationen Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten:
Dankesworte Der Vorsitzende dankt dem Ortsgemeinderat, der Verwaltung und insbesondere den Beigeordneten für die geleisteten Dienste und gute Zusammenarbeit im ablaufenden Jahr. Er macht dabei deutlich, dass auch eine Zusammenarbeit über 2014 hinaus sehr gewünscht ist. Bürgermeister Josef Zolk schließt sich dem Dank des Vorsitzenden an.
Es erfolgt keine Beschlussfassung.
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