Niederschriften

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:

Es fehlten:

Außerdem waren anwesend:

Werner Grendel (Erster Beig.)
Walter Müller (2. Beig.)
Aloys Schmitt (3. Beig.)
Alois Scholl
Karl Kubba
Manfred Strunk
Michael Faßbender
Jürgen Meffert
Marianne Meffert
Werner Schmidt
Jürgen Kalscheid

Brigitte Eul

Christiane Weißenfels
Ralf Weingarten
-VGV Flammersfeld-

Willroth, 2014-03-06

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.
Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 21:30 Uhr
Der Vorsitzende bestellt VfA Christiane Weißenfels -VGV Flammersfeld- zur Schriftführerin.

 

Tagesordnung

  1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2014
  2. Beratung und Beschlussfassung über den Fortbestand der Gemeindebücherei;
  3. Information zur Kommunalwahl 2014;
  4. Verschiedenes.

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten;

  2. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen

  3. Verschiedenes.

 

Zu 1) Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2014

Der Forstwirtschaftsplan 2014 wird vom Vorsitzenden vorgetragen und erläutert.

Hiernach ergeben sich folgende Finanzergebnisse:

Gemeinde Willroth

Ertrag     
 - aus Holzverkauf 6.955 €  
 Summe Ertrag   6.955 €
 Aufwand    
Dienstleistungen Dritter 4.860 €  
Staatlicher Revierdienst 350 €  
Summe Aufwand   5.210 €
     
Finanzergebnis/Saldo   1.745 €

 
Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird angenommen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig

 

Zu 2) Beratung und Beschlussfassung über den Fortbestand der Gemeindebücherei

Der Ortsgemeinderat hat sich bereits in seinen Sitzungen vom 07.03.2013 und 19.09.2013 mit dieser Thematik befasst.

Die Nutzerzahl hat sich auch bis Anfang 2014 nicht deutlich erhöht. Für eine Lesenacht, die im Oktober 2013 stattfinden sollte, lagen keine Anmeldungen vor.

Seitens des Rates wird vorgeschlagen, dass Werbeflyer gedruckt und ausgelegt werden sollen. Weiter soll nochmals im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Flammersfeld auf die Situation der Gemeindebücherei hingewiesen werden.

Sollte hier bis Ende Mai keine deutliche Erhöhung der Nutzerzahl verzeichnet werden, muss die Gemeindebücherei geschlossen werden.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 3.)Information über die Europa- und Kommunalwahl 2014

Die Verwaltung informiert über die Neuerungen im Europa- und Kommunalwahlrecht 2014, insbesondere im Hinblick auf die Änderungen bei den Wahlen zum Ortsgemeinderat.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Zu 4.) Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:

  • In der Verbandsgemeinde Flammersfeld wurde ein neuer Jugendbeauftragter, Herr Philipp Krämer, eingestellt. Herr Krämer soll sich für die Wiedereröffnung des Jugendraumes in der Ortsgemeinde Willroth einsetzen.
  • Für den Ausbau der Feld- und Waldwege in der Ortsgemeinde wurden die Kosten durch das Tiefbauamt überschlägig ermittelt. Die Kosten für 2000 Meter Ausbau mit wassergebundener Decke 0/16 betragen ca. 20.000 €.
  • Für die Ortsgemeinde soll ein neuer Rasenmäher (Honda, 53 cm Schnittbreite) angeschafft werden. Dem Vorsitzenden liegt hier ein Angebot der Firma Gartenwelt Frey, Dernbach, über 660,00 € sowie ein Angebot der Firma Neumann Motorgeräte, Dasbach, über 650,00 € vor.

Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, den Rasenmäher für 650,00 € von der Firma Neumann anzuschaffen.

  • Der Ortsgemeinderat drückt seinen Unmut darüber aus, dass die Arbeiten zum Anschluss der Entwässerung des neuen Industriegebietes „Willrother Berg" im bestehenden Industriegebiet „Horhausen-Krunkel-Willroth" seit über 4 Monaten andauern. Die Verwaltung wird um Abhilfe gebeten.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

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