Bauleitplanung der Ortsgemeinde Willroth
Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf der Straße"
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Entwürfe der Planunterlagen des Bebauungsplans "Auf der Straße" der Ortsgemeinde Willroth werden in der Zeit vom 02.04.2013 bis einschließlich 02.05.2013 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Flammersfeld, Hochbauamt, Zimmer 112, während der Dienststunden (vormittags: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr; nachmittags: Montag und Dienstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt und soll nunmehr der Bebauung zugeführt werden, mit der Festsetzung eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO
An umweltbezogenen Informationen liegt der Umweltbericht, mit Angaben über Auswirkungen auf Mensch, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima, auf Landschaftsbild und auf Kultur- und sonstige Sachgüter. Des Weiteren liegt ein Entwässerungskonzept vor.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Auf der Straße" ist im nachstehend abgedruckten Lageplanausschnitt durch eine schwarz-unterbrochene Linie dargestellt.
Während der vorgenannten Auslegungsfrist können die Entwürfe der Planunterlagen bei dem Hochbauamt der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Anregungen zum Bebauungsplan "Auf der Straße" können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und
- das ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Flammersfeld, 14.03.2013 Verbandsgemeinde Flammersfeld Josef Zolk Bürgermeister |
Willroth, 14.03.2013 |
Aus: Unsere Verbandsgemeinde Flammersfeld, Donnerstag, 21. März 2013 Ausgabe: KW 12/13, Jahrgang: 39