Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen: Werner Grendel (Erster Beig.) Es fehlten: Marianne Meffert Außerdem waren anwesend: Bürgermeister Josef Zolk Ralf Weingarten (bis TOP 3)
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Willroth, 2009-10-22 Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen. Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig. Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Der Vorsitzende bestellt VGAM Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, diese im nichtöffentlichen Teil um den TOP 4 „Vorberatung zu der am 26.10.2009 stattfindenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriegebiet Willrother Berg“, den TOP 5 „Pachtangelegenheiten“ und den TOP 6 „Verschiedenes“ zu erweiten. Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu. Demnach ergibt sich folgende Tagesordnung
nichtöffentliche Sitzung
Zu 1) Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans für dem Bereich „Im Comp“Der Ortsgemeinderat beschließt, in der Gemarkung Willroth im Bereich „Im Comp“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Fläche wird als Sondergebiet gemäß § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Ausflugslokal“ festgesetzt. Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügtem Lageplan durch eine schwarz-unterbrochene Linie dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 2) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für dem Bereich „Im Comp“, Gemarkung WillrothDer Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Willroth hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Im Comp“ beschlossen. Zur Sicherung der Bauleitplanung beschließt der Ortsgemeinderat von Willroth aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung und des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung: „§ 1 – zu sichernde Planung Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2009 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. § 2 – räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist. Der Geltungsbereich ist durch die äußere schwarz-unterbrochene Linie umgrenzt. § 3 – Rechtswirkungen der Veränderungssperre
§ 4 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Flammersfeld in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.“ Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Vor Eintritt in TOP 3 unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für 15 Minuten, um den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Aussprache zu geben. Zu 3) VerschiedenesDer Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:
Es erfolgt keine Beschlussfassung. Nichtöffentliche SitzungDie Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäߧ 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.
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