Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen: Walter Müller (2. Beig.) Es fehlten: Werner Grendel (Erster Beig.) Außerdem waren anwesend: Bürgermeister Josef Zolk Armin Schmuck Ralf Weingarten
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Willroth, 2010-04-08 Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen. Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig. Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Der Vorsitzende bestellt VGAM Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer. Tagesordnung
nichtöffentliche Sitzung
Zu 1) Widmung des Stichweges Dorfstraße sowie des Fußweges zwischen Dorfstraße und Tannestraße nach dem LStrG1. Nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der jetzt gültigen Fassung wird die in der Gemarkung Willroth, Flur 6, Parz.-Nrn. 20/4 (tw.), 5/14 und 5/12 (tw.) gelegene Verkehrsanlage „Stichweg Dorfstraße“, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient, als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Nr. 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Durch diese Widmung erhält die vorerwähnte Verkehrsanlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i.S. des § 2 LStrG. Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch). Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Willroth. Der zu widmende Straßenzug ist in dem vorgelegten Lageplanausschnitt 1:1000 schraffiert dargestellt. Der unter TOP 6 Nr. 18 ergangene Widmungsbeschluss vom 06.03.2008 wird aufgehoben und durch die v.g. Widmung ersetzt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. 2. Nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der jetzt gültigen Fassung wird der in der Gemarkung Willroth, Flur 6, Parzelle Nr. 20/4 (tw.), 5/12(tw.) und 19/4 (tw.) gelegene Fußweg, der überwiegend dem örtlichen Verkehr dient, als sonstige Straße (selbständiger Gehweg) im Sinne des § 3 Nr. 3 Buchstabe b) Buchstabe aa) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Durch diese Widmung erhält die vorerwähnte Verkehrsanlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i. S. des § 2 LStrG. Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch). Die Benutzung der Straße wird im Rahmen dieser Widmung auf den Fußgängerverkehr beschränkt (§ 36 Abs. 1 letzter Satz). Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Ortsgemeinde Willroth. Der zu widmende Straßenzug ist in dem vorgelegten Lageplanausschnitt 1:1000 schraffiert dargestellt. Der unter TOP 6 Nr. 25 ergangene Widmungsbeschluss vom 06.03.2008 wird aufgehoben und durch die v. g. Widmung ersetzt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 2) Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2010Der Forstwirtschaftsplan 2010 wird vom Vorsitzenden vorgetragen und erläutert. Hiernach ergeben sich folgende Finanzergebnisse: Gemeinde Willroth
Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird angenommen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 3) Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der HauptsatzungDie Hauptsatzung vom 09.07.2009 in der Fassung der ersten Änderungssatzung muss aufgrund von EU-Recht auf den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Hierzu wird dem Rat der Entwurf der zweiten Änderungssatzung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willroth vorgelegt. Die im Entwurf vorgelegte und mit dem Gemeinderat im einzelnen abgestimmte zweite Änderungssatzung wird beschlossen. Die zweite Änderungssatzung soll rückwirkend am 1. Juli 2009 in Kraft treten. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 4) Beratung und Beschlussfassung über das Bekanntmachungsorgan der Ortsgemeinde gemäß § 1 Abs. 1 der HauptsatzungIn der Hauptsatzung vom 09.07.2009 in der Fassung der ersten Änderungssatzung war im § 1 Abs. 1 die Wochenzeitung „Unsere Verbandsgemeinde Flammersfeld“, der Verbandsgemeinde Flammersfeld als Bekanntmachungsorgan festgeschrieben. Wegen Änderungen nach geltendem EU-Recht darf die Hauptsatzung keine Festlegung auf ein Bekanntmachungsorgan mehr enthalten, es sei denn, die Verbandsgemeinde unterhält ein eigenes Amtsblatt. Da es sich bei der Wochenzeitung „Unsere Verbandsgemeinde Flammersfeld“ nicht um ein Amtsblatt, sondern um eine Zeitung handelt, war es erforderlich, die Hauptsatzung im § 1 Abs. 1 zu ändern. Die Neufassung des § 1 Abs. 1 sieht nach Beschluss über die zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willroth vom 8. April 2010 eine Beschlussfassung über die Zeitung vor, in der die Bekanntmachungen erfolgen sollen. Der Ortsgemeinderat beschließt, die erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen nach § 1 Abs. 1 der zweiten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 8. April 2010, in der Wochenzeitung „Unsere Verbandsgemeinde Flammersfeld“ zu veröffentlichen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 5) Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2008 sowie Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung nach § 114 GemODer Ortsgemeinderat stellt nach stichprobenartiger Überprüfung unter Einschluss der Buchführung fest, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Die Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wurde geprüft und wie folgt festgestellt: Überblick Ergebnis- und Finanzrechnung mit Ansatz
Die Bilanz 2008 wird mit folgendem Inhalt festgestellt:
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung gem. § 114 GemO erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Ortsbürgermeister und Beigeordnete, soweit sie Geschäfte wahrgenommen haben, haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Zu 6) Erlass der Haushaltssatzung 2010/2011Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wurde nach eingehender Beratung angenommen. Die Satzung enthält folgende Feststellungen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2010 1. im Ergebnishaushalt
2. im Finanzhaushalt
Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2011 1. im Ergebnishaushalt
2. im Finanzhaushalt
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Haushaltsjahr 2010 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 300.000 €. Haushaltsjahr 2011 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0 €. § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden veranschlagt auf 0 €. Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden veranschlagt auf 0 €. § 4 Steuerhebesätze Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wie folgt festgesetzt:
§ 5 Eigenkapital Für das Haushaltsjahr 2010
Für das Haushaltsjahr 2011
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Für die Haushaltsjahr 2010 und 2011 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 € überschritten sind. § 7 Wertgrenze für Investitionen Für die Haushaltsjahr 2010 und 2011 Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 7) Ermächtigung zur KreditaufnahmeDer Ortsbürgermeister wird ermächtigt, zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen im Finanzhaushalt 2010 einen Kredit bis zur Höhe von 300.000 € bei einem Kreditinstitut zu den derzeit üblichen Bedingungen aufzunehmen. Die Kreditaufnahme dient ausschließlich zur Zwischenfinanzierung bis zur Vermarktung der Grund-stücke im Industriegebiet „Willrother Berg“. Als Tilgungsrate soll 1 % zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 8) Information über StromkonzessionsverträgeDie Stromkonzessionsverträge der Ortsgemeinden laufen zum 28.02.2011 aus. Zum gleichen Zeitpunkt laufen die Straßenbeleuchtungsverträge aus. Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens wurde auf Kreisebene eine Arbeitsgruppe der Verbandsgemeinden gebildet; Informationsveranstaltungen hierzu haben ebenfalls bereits mehrfach stattgefunden. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen:
Tendenziell erscheint derzeit nach bisheriger Abwägung der Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages die beste Alternative darzustellen. Nach entsprechender Bekanntmachung im Bundesanzeiger haben sich mehrere Interessenten für den Abschluss neuer Konzessionsverträge gemeldet. Mit den Interessenten und den bisherigen Konzessionsinhabern werden derzeit Verhandlungen geführt. Es werden in jedem Fall deutlich bessere Konditionen als bisher erwartet. Voraussichtlich im Herbst 2010 können genauere Empfehlungen zum weiteren Vorgehen getroffen werden. Bürgermeister Josef Zolk verdeutlicht in diesem Zusammenhang, dass ein kreiseinheitliches, zumindest verbandsgemeindeeinheitliches Vorgehen anzustreben ist, da dies letztlich die Verhandlungsposition stärkt. Es erfolgt keine Beschlussfassung. Zu 9) Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur weiteren Untersuchung der Trasse der Ortsrandstraße im Zuge des Gewerbegebietes „Willrother Berg“Nach den vorliegenden Untersuchungen des „Chemisch Technischen Laboratorium Heinrich Hart GmbH“, Neuwied, sind im Bereich der geplanten Trasse der Ortsrandstraße Willroth zur Anbindung des Industriegebietes „Willrother Berg“ Einwirkungen aus Hinterlassenschaften des Erzbergbaus nur im unmittelbaren Bereich des auf den Gruben Georg und Girmscheid gebauten Eisenerzganges zu erwarten. Umfangreiche Sicherungsarbeiten auf diesem Erzgang der damaligen Grube Girmscheid wurden unmittelbar südwestlich der geplanten Ortsumgehung im Zusammenhang mit dem Bau der DB-NBS Köln-Rhein/Main im Bereich der NBS Trasse sowie auch im Bereich der BAB 3 durchgeführt. Die Erkenntnisse aus den damaligen Untersuchungen belegen ein erhebliches Einwirkungspotential des auf diesem Erzgang geführten tagesnahen Abbaus für die Geländeoberfläche. Im unmittelbaren einwirkungsrelevanten Umfeld der geplanten Ortsumgehung sind Pingen des von der Geländeroberfläche aus geführten Erzabbaus sowie auch untertägige Stollen dokumentiert, die auf tagesnahen Abbau hinweisen. Auf der Grundlage der in Nordrhein-Westfalen seitens der Bergbaubehörde für Erzganglagerstätten des Rheinischen Schiefergebirges angewendeten Bewertungskriterien wurde im Bereich des Erzgangs ein rd. 70 m langer Trassenabschnitt der geplanten Ortsumgehung als wahrscheinlich tagesbruch-, setungs-, und senkungsgefährdet (Einwirkungsklasse 2) ausgewiesen. Zusätzlich ist den im Grubenfeld dargestellten Pingen die Einwirkungsklasse 1 zuzuweisen. In diesem Trassenabschnitt sind potenzielle Einwirkungen des tagesnahen Erzabbaus nicht auszuschließen. Zur Klärung des konkreten Einwirkungspotentials ist eine Erkundung des Erzgangs u.A. durch Kernbohrungen erforderlich. Dies wurde auch in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern des Landesamtes für Geologie und Bergbau am 17. März 2010 so bestätigt. Ein entsprechendes Untersuchungsprogramm mit einer Kostenschätzung wurde der Verwaltung vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, um abzuschätzen inwieweit die Realisierung der Ortsumfahrung möglich ist, diese weiteren Untersuchung in Auftrag zu geben. Die Kosten hierfür betragen rd. 55.000 € netto. Der Ortsgemeinderat beschließt, das Laboratorium Hart, Neuwied, entsprechend dem Untersuchungsprogramm wie im Gutachten vom 11.12.2009 (siehe Seite 32 und 33) dargestellt, mit den weiteren Leistungen in Höhe von 55.000 € netto zu beauftragen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Zolk daraufhin, dass derzeit geprüft wird, ob zu dem Kosten eine Zuwendung des Landes erwartet werden kann. Weiterhin informiert Bürgermeister Zolk den Ortsgemeinderat über ein Angebot des Chemisch Technischen Laboratoriums Heinrich Hart GmbH zur orientierenden umwelttechnischen Untersuchung der mineralischen Gebäudesubstanz der ehemaligen schwarzen Aufbereitung der Grube Georg. Mit dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob die Materialien nach Abriss als Füllmaterial verwendet werden können. Das Angebot schließt mit einer Summe i.H.v. 6.651,08 € brutto. Der Ortsgemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis. Die Auftragsvergabe soll in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates erfolgen. Zu 10) VerschiedenesDer Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:
Auf Nachfrage aus dem Ortsgemeinderat nimmt Bürgermeister Josef Zolk zur derzeitigen Debatte zur Verwaltungs- und Kommunalreform Stellung. Er informiert, dass sich alle Fraktionen des Verbandsgemeinderates für den Erhalt der Verbandsgemeinde Flammersfeld ausgesprochen haben. Zolk sichert seine intensiven Bemühungen zu diesem Thema zu. Es erfolgt keine Beschlussfassung. Nichtöffentliche SitzungDie Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß§ 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.
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