Unter dem Vorsitz vom 2. Beigeordneten Walter Müller waren anwesend:
Aloys Schmitt (3. Beig.)
Es fehlten:
Richard Schmitt
Außerdem waren anwesend:
Armin Schmuck |
Willroth, 2011-10-04 Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung versammelt, um zu beraten und zu beschließen. Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gem. § 39 GemO beschlussfähig. Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr Der Vorsitzende bestellt Herrn Armin Schmuck -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Zu 1.) Teilnahme an der Bündelausschreibung Stromlieferung ab dem 01.01.2013Der Ortsgemeinderat nimmt das Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes vom 18.08.2011 nebst Anlagen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Willroth zum 01.01.2013 zu beauftragen. Die Ortsgemeinde Willroth verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferant/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Aufgrund der aktuellen Diskussion um den Ausstieg aus der Atomenergie ist für die anstehende Stromausschreibung festzulegen, ob und welche Anforderungen an die Erzeugungsart des Stromes gestellt werden sollen. Im Rahmen der dritten Bündelausschreibung Strom des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vorwiegend im Netzgebiet des RWE/OIE kann bei der Ausschreibung neben der Stromlieferung für den Normalstrom (keine Anforderungen an die Erzeugungsart) zusätzlich zwischen folgenden Beschaffungsalternativen hinsichtlich der Stromqualität gewählt werden:
Die Mehrkosten für die Beschaffung von Ökostrom können sich in diesem Jahr ggf. aufgrund verstärkter Nachfrage vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Japan verändern. Insofern muss ggf. auch mit höheren Mehrkosten für Ökostrom gerechnet werden. Bei der Beschaffung von Normalstrom gestaltet es sich schwierig, wirksam eine Beschaffung aus Atomkraftwerken nachweisbar zu vermeiden. Selbst wenn der Nachweis erbracht werden könnte stellt sich die Frage, ob es wünschenswert ist, dass der Atomstrom durch fossile Energieträger in der Erzeugung substituiert werden soll. Daher wird in der politischen Dis-kussion zwischenzeitlich u.a. auch die Beschaffung von Strom aus erneu-erbaren Energien als Beschaffungsalternative gesehen. Im Rahmen der dritten Bündelausschreibung Strom werden für die Beschaffung von Ökostrom gesonderte Lose gebildet, denen entsprechend dem gewünschten Lieferanteil an Ökostrom Abnahmestellen zugeordnet werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, Normalstrom (keine Anforderungen an die Erzeugungsart) für alle öffentlichen Lieferstellen der Ortsgemeinde im Rahmen der dritten Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.
Zu 2.) Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung nach § 114 GemODie Jahresrechnung und Bilanz 2010 ist heute vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festzustellen und die Entlastung nach § 114 GemO zu erteilen. Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.Die Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wurde geprüft und wie folgt festgestellt:
Die liquiden Mittel stellen sich wie folgt dar:
Die Bilanz 2010 wird mit folgendem Inhalt festgestellt:
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung gem. § 114 GemO erteilt.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Ortsbürgermeister und Beigeordnete, soweit sie Geschäfte wahrgenommen haben, haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Zu 3.) VerschiedenesDer Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über einige allgemeine und aktuelle Angelegenheiten in der Gemeinde. Insbesondere teilt der Vorsitzende den anwesenden Ratsmitglieder folgendes mit:
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
Nichtöffentliche SitzungDie Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.
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