Niederschriften

 

Unter dem Vorsitz vom

2. Beigeordneten

Walter Müller

waren anwesend:

 

Aloys Schmitt (3. Beig.)
Uwe Jöchel
Alois Scholl
Hans-Jürgen Kalscheid
Werner Schmidt
Manfred Strunk
Karl Kubba

 

Es fehlten:

 

Richard Schmitt
(Ortsbürgermeister)
Werner Grendel (1. Beig.)
Marianne Meffert
Michael Faßbender
Jürgen Meffert

 

Außerdem waren anwesend:

 

Armin Schmuck
-VGV Flammersfeld-

Willroth, 2011-10-04

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gem. § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr
Ende der Sitzung: 21.00 Uhr

Der Vorsitzende bestellt Herrn Armin Schmuck -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

 

Tagesordnung

 

Öffentliche Sitzung

  1. Teilnahme an der Bündelausschreibung Stromlieferung ab dem 01.01.2013;
  2. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 sowie Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung nach § 114 GemO;
  3. Verschiedenes.

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten;
  2. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen;
  3. Verschiedenes.

 

Zu 1.) Teilnahme an der Bündelausschreibung Stromlieferung ab dem 01.01.2013

Der Ortsgemeinderat nimmt das Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes vom 18.08.2011 nebst Anlagen zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Willroth zum 01.01.2013 zu beauftragen.

Die Ortsgemeinde Willroth verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferant/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Aufgrund der aktuellen Diskussion um den Ausstieg aus der Atomenergie ist für die anstehende Stromausschreibung festzulegen, ob und welche Anforderungen an die Erzeugungsart des Stromes gestellt werden sollen.

Im Rahmen der dritten Bündelausschreibung Strom des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vorwiegend im Netzgebiet des RWE/OIE kann bei der Ausschreibung neben der Stromlieferung für den Normalstrom (keine Anforderungen an die Erzeugungsart) zusätzlich zwischen folgenden Beschaffungsalternativen hinsichtlich der Stromqualität gewählt werden:

  • Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote. Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Die Mehrkosten für Strom aus erneuerbaren Energien belaufen sich gemäß den Erfahrungen aus der Vergangenheit auf bis zu 0,5 ct/kWh netto.
  • Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33 %). Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Die Mehrkosten für Strom aus erneuerbaren Energien belaufen sich gemäß Erfahrungen aus der Vergangenheit auf 1,5 bis 2,5 ct/kWh netto.

Die Mehrkosten für die Beschaffung von Ökostrom können sich in diesem Jahr ggf. aufgrund verstärkter Nachfrage vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Japan verändern. Insofern muss ggf. auch mit höheren Mehrkosten für Ökostrom gerechnet werden.

Bei der Beschaffung von Normalstrom gestaltet es sich schwierig, wirksam eine Beschaffung aus Atomkraftwerken nachweisbar zu vermeiden. Selbst wenn der Nachweis erbracht werden könnte stellt sich die Frage, ob es wünschenswert ist, dass der Atomstrom durch fossile Energieträger in der Erzeugung substituiert werden soll. Daher wird in der politischen Dis-kussion zwischenzeitlich u.a. auch die Beschaffung von Strom aus erneu-erbaren Energien als Beschaffungsalternative gesehen.

Im Rahmen der dritten Bündelausschreibung Strom werden für die Beschaffung von Ökostrom gesonderte Lose gebildet, denen entsprechend dem gewünschten Lieferanteil an Ökostrom Abnahmestellen zugeordnet werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, Normalstrom (keine Anforderungen an die Erzeugungsart) für alle öffentlichen Lieferstellen der Ortsgemeinde im Rahmen der dritten Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

 

Zu 2.) Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung nach § 114 GemO

Die Jahresrechnung und Bilanz 2010 ist heute vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft worden. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festzustellen und die Entlastung nach § 114 GemO zu erteilen.

Der Ortsgemeinderat stellt fest, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt.

Die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.Die Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wurde geprüft und wie folgt festgestellt:

 

1. Überblick Ergebnis- und Finanzrechnung

 

 

im Ergebnishaushalt

 

       Rechnungs-

      ergebnis

 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

 

798.262,41 €

 

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

846.045,15 €

 

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

 

-47.782,74 €

 

Einstellung in Sonderposten für Belastungen Finanzausgleich nach § 38 Abs. 6 GemHVO

 

0,00 €

 

Entnahme aus Sonderposten für Belastungen Finanzausgleich nach § 38 Abs. 6 GemHVO

 

58.262,00 €

 

Jahresergebnis nach Berücksichtigung

 

 

 

der Veränderung Sonderposten

 

10.479,26 €

 

 

 

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

die ordentlichen Einzahlungen auf

 

718.004,43 €

 

die ordentlichen Auszahlungen auf

 

662.283,14 €

 

Saldo ordentlichen Ein- und Auszahlungen

 

55.721,29 €

 

die außerordentlichen Einzahlungen auf

 

0,00 €

 

die außerordentlichen Auszahlungen auf

 

0,00 €

 

Saldo außerordentlichen

 

0,00 €

 

Ein- und Auszahlungen 

 

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

75.466,90 €

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

116.518,10 €

 

Saldo der Ein- und Auszahlungen

 

-41.051,20 €

 

aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

0,00 €

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

14.670,09 €

 

Saldo der Ein- und Auszahlungen

 

-14.670,09 €

 

aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

 

793.471,33 €

 

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

 

793.471,33 €

 

Saldo des Gesamtbetrages

 

0,00 €

 

der Ein- und Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung des Finanzmittelbestandes

 

4.147,02 €

 

im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 Die liquiden Mittel stellen sich wie folgt dar:

Anfangsbestand:

95.507,03 €

Veränderung:

4.147,02 €

Endbestand Jahresabschluss

99.654,05 €

 

Die Bilanz 2010 wird mit folgendem Inhalt festgestellt:

Aktiva

EUR

Passiva

EUR

1. Anlagevermögen

4.067.803,77

1. Eigenkapital

1.957.462,52

2. Umlaufvermögen

142.907,33

2. Sonderposten

1.609.949,27

3. Ausgleichposten für

    latente Steuern

0,00

3. Rückstellungen

145.199,52

4. Aktive RAP

1.404,02

4. Verbindlichkeiten

498.870,41

   

5.  Passive RAP

633,40

Summe:

4.212.115,12

Summe:

4.212.115,12

 

Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister und den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung gem. § 114 GemO erteilt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Ortsbürgermeister und Beigeordnete, soweit sie Geschäfte wahrgenommen haben, haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Zu 3.) Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über einige allgemeine und aktuelle Angelegenheiten in der Gemeinde.

Insbesondere teilt der Vorsitzende den anwesenden Ratsmitglieder folgendes mit:

  • Im Bereich der Verbandsgemeinde wurden bereits in einigen Ortsgemeinden durch die Firma VSI GmbH (Verkehrsflächen Sanierung & Instandhaltungs- GmbH), Kaiserslautern Rissbildungen an der Straßenoberfläche an den Gemeindestraßen mit Bitumen neu versiegelt. Die Kosten belaufen sich auf rd. 1 € netto/lfd. Meter zuzüglich Anfahrt und Baustelleneinrichtung von rd. 40 €/netto. Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass der erforderliche Bedarf von vorhandenen Risse an den Gemeindestraßen innerhalb der Ortslage im Rahmen einer Ortsbegehung ermittelt werden soll, damit die erforderliche Bedarfsmeldung von der Gemeinde an die Firma VSI GmbH erteilt werden kann. Um die Haltbarkeit der Straßenoberfläche längerfristig erhalten zu können, sollen vorhandenen Risse von der vorgenannten Firma mit Bitumen neu versiegelt werden. Der Ortsgemeinderat stimmt dieser Verfahrensweise übereinstimmend zu.
  • Allgemeine Informationen hinsichtlich der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich der Nachbargemeinde Linkenbach sowie in der Verbandsgemeinde Flammersfeld. Im Bereich der Verbandsgemeinde Flammersfeld werden mehrere Varianten für die Betreibung dieses Vorhabens geprüft, u.a. auch die Bildung eines Zweckverbandes, damit alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Flammersfeld im Falle der Verpachtung von potenziellen öffentlichen Grundstücksflächen an einen Windkraft-Anlagenbetreiber anteilig daran beteiligt werden können.

 

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

 

Nichtöffentliche Sitzung

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

 

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