Niederschriften

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:

Es fehlten:

Außerdem waren anwesend:

Werner Grendel
Bernd Eul
Karl Kubba
Werner Schmidt
Jürgen Meffert
Walter Müller
Manfred Strunk
Michael Faßbender
Volker Kurz
Jürgen Kalscheid
Dirk Becker

Brigitte Eul

Bürgermeister Josef Zolk
Ralf Weingarten
-VGV Flammersfeld-

Willroth, 25.06.2014

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu der konstituierenden öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 21:05 Uhr

Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

 

Tagesordnung

  1. Verpflichtung der Ratsmitglieder;
  2. Ernennung des Ortsbürgermeisters;
  3. Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
    1. Erster Beigeordneter;
    2. weitere Beigeordnete;
  4. Wahl der Ausschussmitglieder
    1. Rechnungsprüfungsausschuss;
    2. Bauausschuss;
    3. Ausschuss für besondere Angelegenheiten;
  5. Wahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände
    1. Industriegebiet Horhausen-Krunkel-Willroth;
    2. Industriegebiet Willrother Berg;
  6. Ehrungen;
  7. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willroth vom 09.07.2009;
  8. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Mulchgerätes;
  9. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines DLP-Beamers für das Dorfgemeinschaftshaus;
  10. Ausbau und Übernahme der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Horhausen-Willroth-Krunkel;
  11. Verschiedenes.

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten;

  2. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen

  3. Verschiedenes.

 

Zu 1) Verpflichtung der Ratsmitglieder

Der Vorsitzende verpflichtet die neu gewählten Ratsmitglieder namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten und weist insbesondere auf die sich aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ergebenden Pflichten hin.

 

Zu 2) Ernennung des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Richard Schmitt ist am 25. Mai 2014 in Urwahl wieder in das Amt des Ortsbürgermeisters gewählt worden.

Der Erste Beigeordnete Werner Grendel ernennt den wiedergewählten Ortsbürgermeister durch Ausfertigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.

Eine Vereidigung und Einführung in das Amt entfällt nach § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO.

Im Anschluss dankt Ortsbürgermeister Schmitt den ausgeschiedenen Ratsmitgliedern und Beigeordneten sowie der Verwaltung für die der Allgemeinheit geleisteten Dienste.

 

Zu 3)Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde kann die Gemeinde bis zu drei Beigeordnete haben. Es sollen drei Beigeordnete gewählt werden.

Für die Wahl der Beigeordneten ist ein Wahlvorstand zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren von ihm beauftragten Ratsmitgliedern. Der Vorsitzende beauftragt die Ratsmitglieder Michael Faßbender und Jürgen Meffert.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

a) Erster Beigeordneter

Zum Ersten Beigeordneten wird vorgeschlagen Herr Werner Grendel.

Die geheime Abstimmung mittels Stimmzettel erfolgt einstimmig.

Damit ist Herr Werner Grendel zum Ersten Beigeordneten gewählt.

Ortsbürgermeister Richard Schmitt ernennt den Gewählten durch Ausfertigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.

Die Vereidigung und Einführung in das Amt entfällt nach § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO.

b) weitere Beigeordnete

Zum weiteren (2.) Beigeordneten wird vorgeschlagen Herr Bernd Eul und Herr Karl Kubba.

Die geheime Abstimmung mittels Stimmzettel ergibt für Bernd Eul eine Stimme und für Karl Kubba neun Stimmen bei einer Enthaltung.

Damit ist Karl Kubba zum weiteren (2.) Beigeordneten gewählt.

Ortsbürgermeister Richard Schmitt ernennt den Gewählten durch Ausfertigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.

Anschließend vereidigt er ihn nach § 51 Landesbeamtengesetz und führt ihn in sein Amt ein.

Zum weiteren (3.) Beigeordneten wird vorgeschlagen Herr Bernd Eul, Herr Werner Schmidt und Herr Michael Faßbender.

Die geheime Abstimmung mittels Stimmzettel ergibt für Bernd Eul vier Stimmen, für Werner Schmidt sechs Stimmen und für Michael Faßbender eine Stimmen.

Damit ist Werner Schmidt zum weiteren (3.) Beigeordneten gewählt.

Ortsbürgermeister Richard Schmitt ernennt den Gewählten durch Ausfertigung und Aushändigung der Ernennungsurkunde.

Anschließend vereidigt er ihn nach § 51 Landesbeamtengesetz und führt ihn in sein Amt ein.

 

Zu 4) Wahl der Ausschussmitglieder

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

Zu Beginn wurde festgelegt, dass alle Ausschussmitglieder in offener Wahl durch Handzeichen gewählt werden sollen.

Folgende Mitglieder und Stellvertreter wurden vorgeschlagen und gewählt:

a) Rechnungsprüfungsausschuss

Mitglieder 

Walter Müller

Michael Faßbender

Brigitte Eul

Die Wahl der Ausschussmitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt einstimmig.

b) Bauausschuss

Mitglieder 

Stellvertreter 

Bernd Eul

Walter Müller 

Manfred Strunk

Volker Kurz 

Jürgen Meffert 

Dirk Becker 

Werner Grendel

Jürgen Kalscheid

Werner Schmidt

Michael Faßbender

Karl Kubba

Brigitte Eul

Die Wahl der Ausschussmitglieder für den Bauausschuss erfolgt einstimmig.

c) Ausschuss für besondere Angelegenheiten

Mitglieder 

Volker Kurz

Wernder Schmidt

Jürgen Kalscheid

Michael Faßbender

Brigitte Eul

Dirk Becker

Die Wahl der Ausschussmitglieder für den Ausschuss für besondere Angelegenheiten erfolgt einstimmig.

 

Zu 5) Wahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

Vor Beginn der Wahlen beschließt der Ortsgemeinderat, die Wahlen in offener Form durchzuführen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

a) Industriegebiet Horhausen-Krunkel-Willroth

Die Verbandsordnung sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung aus dem Verbandsvorsteher sowie je zwei Vertretern der drei Ortsgemeinden zusammensetzt, wobei eines der beiden Mitglieder der Ortsbürgermeister der jeweiligen Gemeinde ist.

Demnach ist aus dem Gemeinderat ein weiteres Mitglied sowie dessen Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu wählen.

Zum Mitglied der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen Herr Werner Grendel.

Die Abstimmung mittels Handzeichen erfolgt einstimmig.

Damit ist Werner Grendel zum Mitglied der Verbandsversammlung gewählt.

Zum stellvertretenden Mitglied der Verbandsversammlung wird vorgeschlagen Herr Karl Kubba.

Die Abstimmung mittels Handzeichen erfolgt einstimmig.

Damit ist Karl Kubba zum stellvertretenden Mitglied der Verbandsversammlung gewählt.

b) Industriegebiet Willrother Berg

Die Verbandsordnung sieht vor, dass sich die Verbandsversammlung aus dem Verbandsvorsteher sowie vier Vertretern der Ortsgemeinde Krunkel und sechs Vertretern der Ortsgemeinde Willroth zusammensetzt, wobei eines der Mitglieder der Ortsbürgermeister der jeweiligen Gemeinde ist.

Demnach sind aus dem Gemeinderat Willroth fünf weitere Mitglieder sowie deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung zu wählen.

Folgende Mitglieder und Stellvertreter wurden vorgeschlagen und gewählt:

Mitglieder 

Stellvertreter 

Werner Grendel

Karl Kubba

Bernd Eul

Manfred Strunk

Michael Faßbender

Volker Kurz

Jürgen Meffert

Jürgen Kalscheid

Werner Schmidt

Walter Müller

Die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter zur Verbandsversammlung erfolgt einstimmig.

 

Zu 6) Ehrungen

Bürgermeister Josef Zolk nimmt die Ehrung der ausgeschiedenen und langjährigen Ratsmitglieder vor.

In seiner Laudatio hebt Bürgermeister Zolk das große ehrenamtliche Engagement der ausgeschiedenen, wiedergewählten und neuen Ratsmitglieder sowie des Ortsbürgermeisters hervor und spricht den Dank der Verbandsgemeinde aus. Dem neuen Ortsgemeinderat wünscht er eine gute, gegebenenfalls auch kritische, Zusammenarbeit zum Wohle der Ortsgemeinde.

Besonders betont Bürgermeister Zolk das kommunalpolitische Wirken des ausgeschiedenen Beigeordneten Aloys Schmitt. Seit der ersten Wahl am 08.06.1969 war Aloys Schmitt 45 Jahre Mitglied des Ortsgemeinderates. Von 1994 bis 2003 wirkte Schmitt als Erster Beigeordneter und seit 2009 als 3. Beigeordneter der Ortsgemeinde. Seit Errichtung des Zweckverbandes „Industriegebiet Willrother Berg" im Jahre 2009 ist Aloys Schmitt dessen stellvertretender Verbandsvorsteher; seit 1994 ist er Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Industriegebiet Horhausen-Krunkel-Willroth".

Bürgermeister Josef Zolk übergibt folgenden Ratsmitgliedern die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und spricht, auch im Namen des Gemeinde- und Städtebundes, Dank und Anerkennung aus:

  • Marianne Meffert, 20 Jahre Ratsmitglied,
  • Werner Schmidt, 20 Jahre Ratsmitglied,
  • Richard Schmitt, 20 Jahre Ratsmitglied und Ortsbürgermeister,
  • Werner Grendel, 24 Jahre Ratsmitglied und Beigeordneter,
  • Alois Scholl, 25 Jahre Ratsmitglied,
  • Aloys Schmitt, 45 Jahre Ratsmitglied und Beigeordneter.

Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Marianne Meffert und Alois Scholl erhalten die Wappentafel der Ortsgemeinde sowie ein Buchpräsent; Aloys Schmitt erhält die Wappentafel der Ortsgemeinde sowie von der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde Flammersfeld, dem Zweckverband „Industriegebiet Horhausen-Krunkel-Willroth" sowie dem Zweckverband „Industriegebiet Willrother Berg" einen Kunstdruck des Fördergerüstes der ehemaligen Spateisensteingrube „Georg".

 

Zu 7) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willroth vom 09.07.2009

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, die Zahl der Mitglieder des Ausschusses für besondere Angelegenheiten von zwölf auf sechs zu vermindern, um eine effektivere Arbeit des Ausschusses zu ermöglichen.

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willroth soll dementsprechend geändert werden.

Die im Entwurf vorgelegte 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Willroth wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.

 

Zu 8) Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Mulchgerätes

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, zur Pflege insbesondere der Fuß- und Wirtschaftswege ein Mulchgerät anzuschaffen.

Der Ortsgemeinde wurde von der Fa. Gartenwelt Frey, Dernbach, ein gebrauchtes Mulchgerät zur Probe überlassen. Das Gerät hat eine Breite von 1,40 Metern und ist zum Preis von ca. 1.800,00 € zu erwerben. Allerdings ist dieses Mulchgerät mit Messern statt mit Hammerschlegeln bestückt. Die Erprobung hat ergeben, dass dieses Gerät für die Zwecke der Ortsgemeinde nicht geeignet ist.

Daraufhin hat der Vorsitzende die Firmen Gartenwelt Frey (Dernbach), Ladwein (Dierdorf), Neumann Motorgeräte (Dasbach) und Raiffeisen-Waren-Zentrale Rhein-Main eG (Flammersfeld) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Lediglich die Fa. Raiffeisen-Waren-Zentrale hat ein Angebot abgegeben. Es handelt sich um ein Mulchgerät mit Hammerschlegeln und einer Breite von 1,80 Metern mit Handsteuerung; die Umrüstung auf automatische (hydraulische) Steuerung ist möglich. Das Angebot schließt mit einer Summe von 3.260,00 € (inkl. MWSt.). Das Gerät soll zunächst der Ortsgemeinde vorgeführt werden.

Bürgermeister Josef Zolk regt an, das Gerät gegebenenfalls mit der Verbandsgemeinde gemeinsam zu beschaffen, sofern eine Integration in den Maschinenpark der Verbandsgemeinde möglich ist.

Der Ortsgemeinderat beschließt, bei positivem Ausgang der Vorführung das Gerät anzuschaffen; eine gemeinsame Anschaffung mit der Verbandsgemeinde soll geprüft werden.

Die Beschlussfassung erfolgt mit elf Ja-Stimmen gegen eine Nein-Stimme.

 

Zu 9) Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines DLP-Beamers für das Dorfgemeinschaftshaus

Der Ortsgemeinderat hat bereits in verschiedenen Sitzungen die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung für den Beamer im Dorfgemeinschaftshaus diskutiert.

Im Hinblick auf die FIFA-Weltmeisterschaft 2014 hat der Vorsitzende bei der Fa. Gemeinnütziger Bauverein eG Andernach einen DLP-Projektor der Fa. BenQ zum Preis von 1.131,00 € beschafft. Das Altgerät soll veräußert werden.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Anschaffung nachträglich zu.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 10) Ausbau und Übernahme der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Horhausen-Willroth-Krunkel

Der Ortsgemeinderat beschließt, die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in der Gemarkung Willroth nach deren ordnungsgemäßer Fertigstellung durch die Teilnehmergemeinschaft Horhausen-Willroth-Krunkel und Abnahme derselben in das Eigentum der Ortsgemeinde Willroth zu übernehmen sowie auf Kosten der Ortsgemeinde zu unterhalten.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 11) Verschiedenes

Die erste Sitzung des neu gewählten Ausschusses für besondere Angelegenheiten findet am 02.07.2014 statt.

Zudem wird kurzfristig eine Sitzung des Bauausschusses terminiert werden; Schwerpunkte werden die Spielplätze und anstehende Straßenreparaturen sein.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Nichtöffentlicher Teil

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

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