Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen: |
Es fehlten: |
Außerdem waren anwesend: |
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Werner Grendel (Erster Beig.) |
Werner Schmidt (3. Beig.) |
Ralf Weingarten |
Willroth, 27.01.2015
Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.
Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 21:10 Uhr
Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, diese im öffentlichen Teil um den TOP 2 „Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Straßennamens im Industriegebiet „Industriepark am Förderturm" " und den TOP 3 „Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Hausnummerierung im Industriegebiet „Industriepark am Förderturm" " zu erweitern. Die übrigen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu. Demnach ergibt sich folgende
Tagesordnung
- Ausblick 2015;
- Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Straßennamens im Industriegebiet „Industriepark am Förderturm";
- Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Hausnummerierung im Industriegebiet „Industriepark am Förderturm";
- Einwohnerfragestunde;
- Verschiedenes.
Nichtöffentliche Sitzung
- Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen;
- Grundstücksangelegenheiten;
- Verschiedenes.
Zu 1) Ausblick 2015
Der Vorsitzende stellt dem Ortsgemeinderat die Angelegenheiten vor, die im nächsten Jahr in der Ortsgemeinde ansehen:
- Durchführung einer Bürgerversammlung im April / Mai;
- Anlegung einer Streuobstwiese im Zuge der Obstbaumjahrhundertzählung 2013+;
- Erarbeitung eines anonymen Fragebogens, um die Interessenlage der Bürgerinnen und Bürger zu erfahren;
- Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Hinblick auf die stetig steigenden Bevölkerungszahlen (883 Hauptwohnsitze zum Stichtag 31.12.2014);
- evtl. Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft";
- Erarbeitung eines neuen Konzeptes für die Seniorenfeier;
- Planung von Naturparkmaßnahmen.
Von Seiten des Ortsgemeinderates werden in diesem Zusammenhang folgende Angelegenheiten angeregt:
- evtl. Errichtung einer gemeindlichen Grillhütte;
- Durchführung einer Klausurtagung des Ortsgemeinderates, um die Planungen zu strukturieren;
- Berücksichtigung des demografischen Wandelns (Nachbarschaftshilfe, Belange älterer Menschen, etc.);
- Instandsetzung / Instandhaltung der gemeindlichen Einrichtungen (Buswartehallen, Straßenschilder, etc.).
Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Zu 2) Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe eines Straßennamens im Industriegebiet „Industriepark am Förderturm"
Die Erschließungsanlage für das neue Industriegebiet „Industriepark am Förderturm" wurde inzwischen technisch fertig gestellt. Zwei Grundstücke konnten zudem bereits an Gewerbebetriebe veräußert werden.
Daher ist es erforderlich, nunmehr einen Straßennamen zu vergeben. Die Zuständigkeit für die Vergabe des Straßennamens liegt bei den jeweiligen Ortsgemeinden; es besteht zwischen den beteiligten Ortsgemeinden Einigkeit darüber, dass es angebracht ist, einen einheitlichen, gemarkungsübergreifenden Straßennamen zu vergeben.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Industriegebiet Willrother Berg" hat daher in seiner Sitzung vom 20.01.2015 den Ortsgemeinden empfohlen, als einheitlichen Straßennamen die Bezeichnung „Am Willrother Berg" zu vergeben.
Der Ortsgemeinderat schließt sich der Empfehlung an und beschließt, den Straßennamen „Am Willrother Berg" zu vergeben.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu 3) Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Hausnummerierung im Industriegebiet „Industriepark am Förderturm"
Die Erschließungsanlage für das neue Industriegebiet „Industriepark am Förderturm" wurde inzwischen technisch fertig gestellt. Zwei Grundstücke konnten zudem bereits an Gewerbebetriebe veräußert werden.
Daher ist es erforderlich, nunmehr die Hausnummerierung vorzunehmen. Die Zuständigkeit für die Hausnummerierung liegt bei den jeweiligen Ortsgemeinden; es besteht zwischen den beteiligten Ortsgemeinden Einigkeit darüber, dass es angebracht ist, eine einheitliche, gemarkungsübergreifende Hausnummerierung vorzunehmen.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Industriegebiet Willrother Berg" hat daher in seiner Sitzung vom 20.01.2015 den Ortsgemeinden einen Vorschlag unterbreitet, wie die Hausnummerierung unter Berücksichtigung der Richtlinien bei der Vergabe von Haus- / Grundstücksnummern (Beginn der Nummerierung an der Einfahrt; gerade Nummern auf der rechten Seite) aussehen könnte.
Der Ortsgemeinderat schließt sich der Empfehlung an und beschließt, die Hausnummerierung auf Basis des Vorschlags der Verbandsversammlung vorzunehmen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Zu 4) Einwohnerfragestunde
Zur Sitzung liegen keine schriftlichen Fragen vor.
Zu 5) Verschiedenes
Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:
- Zum ablehnenden Bescheid des Landesbetriebs Mobilität (LBM) zum Anliegend der Ortsgemeinde auf Errichtung einer Lichtsignalanlage im Zuge der B 256 am Ortseingang von Altenkirchen kommend sollte die Verwaltung zunächst ein informelles Gespräch mit der Leitung des LBM Diez führen. Im Anschluss daran soll ein Ortstermin mit dem LBM stattfinden.
- Von Seiten der Ortsgemeinde sind Überlegungen anzustellen, wie die Räumlichkeiten und das Mobiliar der bisherigen Gemeindebücherei zukünftig genutzt werden kann (z.B. Besprechungszimmer, Dienstzimmer).
- Die Erweiterung des Kreisverkehrsplatzes im Zuge der B 256 am Ortseingang von Neuwied kommend soll im Sommer 2015 erfolgen. Der Vorsitzende stellt dem Ortsgemeinderat die Umfahrungsplanung für die Bauphase vor.
- Der Rasentraktor der Ortsgemeinde (John Deere) weist einen Getriebeschaden auf, der geschätzte Reparaturkosten i.H.v. ca. 1.500,00 € nach sich zieht. Auf Grund des Alters des Rasentraktors (> 10 Jahre), des Verschleißzustandes und der damaligen Anschaffungskosten von ca. 5.000,00 € schlägt der Vorsitzende vor, statt einer Reparatur eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen. Der Vorsitzende wird beauftragt, entsprechende Angebote für eine Ersatzbeschaffung einzuholen.
Von Seiten des Ortsgemeinderates wird angeregt, im Frühjahr eine Begehung der Gemeindestraßen durch den Bauausschuss durchzuführen.
Es erfolgt keine Beschlussfassung.
Nichtöffentliche Sitzung
Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.