Niederschriften

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:

Es fehlten:

Außerdem waren anwesend:

Werner Grendel (Erster Beig.)
Karl Kubba (2. Beig.)
Werner Schmidt (3.Beig.)
Manfred Strunk
Michael Faßbender
Volker Kurz
Brigitte Eul
Jürgen Kalscheid
Dirk Becker
Uwe Bilio

Jürgen Meffert
Josef Stockhausen

Ralf Weingarten

-VGV Flammersfeld-

Willroth, 28.08.2015

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 21:45 Uhr

Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

 

Tagesordnung

  1. Aufgabenübertragung der Breitbandversorgung von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Flammersfeld gemäß § 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO);
  2. Beratung über verkehrsberuhigende Maßnahmen B 256;
  3. Verschiedenes.

 

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen
  2. Grundstücksangelegenheiten;
  3. Verschiedenes.

 

Zu 1) Aufgabenübertragung der Breitbandversorgung von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde Flammersfeld

Derzeit gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, den Breitbandausbau in der Verbandsgemeinde umzusetzen:

 

1. Kreisprojekt Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen ist bestrebt, die Breitbandversorgung im Kreisgebiet einheitlich zu verbessern. Es ist geplant die Verfügbarkeiten im Rahmen eines kreisweiten Clusters oder anderer sinnvoller Cluster auszuschreiben. Hierbei geht es um den flächendeckenden Ausbau von mindestens 30 Mbit/s (sog. NGA-Strategie).

 

2. Kreisprojekt Neuwied (sog. Süd-Cluster)

Die Vorgehensweise ist gleich dem Kreisprojekt Altenkirchen. Das Projekt steht jedoch erst in den Anfangsberatungen und ist zeitlich weit hinter dem Kreisprojekt Altenkirchen.

 

3. Eigenausbau – Schaffung einer FTTC Infrastruktur

Das Konzept und die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde in der Verbandsgemeinderatssitzung am 13.11.2014 durch Herrn Eiring, Fa. Athanus Partners GmbH vorgestellt. Danach wäre die Schaffung eines eigenen Netzes wirtschaftlich möglich. Die eigene Infrastruktur könnte dann einem Netzbetreiber (Provider) gegen Zahlung einer Miete zur Verfügung gestellt werden.

 

Grundsätzlich ist die Breitbandversorgung in der Zuständigkeit der Ortsgemeinden. Diese sind jedoch teilweise nicht in der Lage, die hohen Kosten für einen Ausbau in ihrer Gemeinde aufzubringen. Sollte jedoch der Ausbau der Breitbandversorgung nicht jetzt im Rahmen von einer der drei Alternativen erfolgen, so wird ein Breitbandausbau für eine einzelne Gemeinde in den nächsten Jahren nicht mehr möglich sein, da dieser dann ohne Landeszuwendungen kaum noch zu finanzieren ist und die Gemeinden von künftigen Entwicklungen abgehängt wird.

Auch nach heutigem Stand gut versorgte Gemeinden (16 Mbit/s) profitieren von dem jetzt durchzuführenden flächendeckenden Ausbau, da auch diese auf die einheitlichen NGA-Standards aufgerüstet werden. Sollte dies jetzt nicht erfolgen, wird auch in den heute gut versorgten Gemeinden in Zukunft ein weiterer Ausbau eher unrealistisch sein.

Nach § 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Die Verbandsgemeinde kann Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen, soweit deren gemeinsame Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt. Die Übernahme setzt voraus, dass die Verbandsgemeinde und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt (§ 67 Abs. 4 GemO).

Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, diese Aufgabe auf die Verbandsgemeinde zu übertragen. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass Ortsgemeinden, die nicht in der Lage sind ihre Investitionen für die Breitbandversorgung zu finanzieren, vom Breitbandausbau ausgeschlossen werden.

Im Haushalt der Verbandsgemeinde Flammersfeld sind Mittel für die Breitbandversorgung aller Ortsgemeinden für die Jahre 2015 bis 2018 in Höhe von 1.550.000 Euro vorgesehen. Die Finanzierung dieser Mittel könnte nach der Finanzplanung der Verbandsgemeinde über Kredite erfolgen. Die Zahlung des Schuldendienstes wäre ohne Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage möglich.

Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 16.04.2015 beschlossen, dass die Selbstverwaltungsaufgabe „Breitbandversorgung" der Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 4 GemO übertragen wird.

Der Ortsgemeinderat Willroth beschließt, dass die Selbstverwaltungsaufgabe „Breitbandversorgung" auf die Verbandsgemeinde gemäß § 67 Abs. 4 GemO übertragen wird.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 2) Beratung über verkehrsberuhigende Maßnahmen B 256

Mit Schreiben vom 7. November 2014 teilte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) mit, dass die Errichtung einer Lichtsignalanlage für Fußgänger am Ortseingang Willroth auf der B 256 nicht möglich ist, da der Fußgängerquerverkehr als zu gering angesehen wird.

Der Bevölkerung ist die ablehnende Haltung des Landesbetriebes Mobilität auf der Willrother Seite nicht zu vermitteln, da im Bereich von Oberhonnefeld eine neue Lichtzeichenanlage errichtet wurde, wobei in diesem Bereich mit Sicherheit deutlich weniger Fußgängerquerverkehr vorhanden ist.

Nach eingehender Diskussion in der Ortsgemeinde und nochmaliger genauer Betrachtung der Sachlage, muss folgendes festgehalten werden: Der Querverkehr der Fußgänger ist zum einen eher gering, da sich das Überqueren der Bundesstraße 256 bei rund 16.000 Autos pro Tag in der Ortslage Willroth, die teilweise mit hohen Geschwindigkeiten befahren wird, schwierig und gefährlich gestaltet.

Insbesondere von Kindern, die in der Gartenstraße wohnen, ist bekannt, dass diese von den Eltern zum gemeindlichen Spielplatz oder zum Besuch der Freunde aufgrund der Querung der Bundesstraße mit dem Auto auf die andere Straßenseite gefahren werden.

Auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger haben bei der hohen Verkehrsfrequenz erhebliche Schwierigkeiten, die B 256 zu überqueren.

Dadurch teilt die Verkehrsachse „B 256" den Ort quasi in zwei Teile.

Des Weiteren kommt der Ortsgemeinderat heute zu der Überzeugung, dass der damals angedachte Platz für die Fußgängerampel im Bereich der zwei Bushaltestellen zwischen der Waldstraße und der Gartenstraße nicht der geeignete ist und dass hier auch nicht der Hauptquerverkehr von Fußgängern stattfindet.

Dieser Querverkehr findet vielmehr im Bereich der Grubenstraße / Neue Straße / Höhenstraße statt. Zum einen ist hier der Park- und Rideparkplatz, den die Firma Bellersheim zur Verfügung stellt, zu nennen. Viele Pendler steigen zum Feierabend an der Aral-Tankstelle aus und wechseln dann die Straßenseite, um auf den Park- und Rideparkplatz zu gelangen.

Des Weiteren ist die Verkehrssituation bei dem McDonalds-Parkplatz und der Aral-Tankstelle, mit dem häufig auftretenden Andienungsverkehr sehr unübersichtlich, so dass auch schon beobachtet worden ist, dass insbesondere bei vollen Parkplätzen bei McDonalds Besucher ihren PKW auf dem Park- und Rideparkplatz abgestellt haben.

Ein weiterer Grund für einen erhöhten Fußgängerquerverkehr über die B 256 in dem o.a. Bereich ist auch, dass die Bushaltestelle Fahrtrichtung Neuwied in diesem Bereich angebracht ist und so viele Schüler und Linienverkehrsnutzer, die in der Hauptsache sicherlich aus dem Kernort Willroth kommen, die Bundesstraße queren.

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass in den ehemaligen Häusern der Grube Georg in der Grubenstraße 103 Personen gemeldet sind. Alleine in diesen Häusern wohnen 17 Kinder, die auch regelmäßig den Spielplatz und die öffentlichen Einrichtungen im Kernort nutzen. Zudem befindet sich in diesem Bereich die stark frequentierte Bäckerei „Backfreund" und die Gaststätte „Zur Postkutsche".

Daher soll der LBM in Diez um eine erneute Prüfung wegen der Errichtung einer (ggfls. geschwindigkeitsabhängigen) Lichtzeichenanlage in der Ortslage Willroth, Höhe Grubenstraße gebeten werden. Wie oben dargelegt, findet ein Querverkehr hier statt.

Im Rahmen der von der Ortsgemeinde Willroth geforderten Lichtzeichenanlage kann nach Ansicht des Rates auch die sehr stark einengende und immer wieder beschädigte Verkehrsinsel zwischen Grubenstraße und Sonnenstraße verzichtet werden und so ein unterhaltungsintensiver und den Verkehr behindernder Punkt in der Ortslage Willroth beseitigt werden, der zudem auch noch erhöhte Lärmemissionen mit sich bringt. Insbesondere bei der Ausfahrt aus der Grubenstraße erhöht die Lage der Verkehrsinsel (Kurveninnenlage) die Unfallträchtigkeit in diesem Bereich.

Die Ortsgemeinde Willroth beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden neuen Antrag auf Errichtung einer Fußgängerampel in Willroth zu stellen.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, diesen Beschluss und den entsprechenden Antrag Herrn Landrat Michael Lieber zur Kenntnis zu geben, da dieser die Problematik im Rahmen der Vorstellung „Unser Dorf hat Zukunft" erlebt hat.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 3) Verschiedenes

Jugendraum

In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 09.04.2015 wurde das weitere Vorgehen zur Reaktivierung des Jugendraumes der Ortsgemeinde erörtert.

Der Jugendpfleger der Verbandsgemeinde, Philipp Krämer, hat inzwischen eine Information an die Jugendlichen zw. 10 und 14 Jahren entworfen. Der Vorsitzende gibt diesen Entwurf dem Ortsgemeinderat zur Kenntnis.

 

Sperrung der Brücke über die BAB 3 und die Schnellfahrstrecke Köln – Rhein/Main

Der Vorsitzende informiert, dass es auf Grund einer ungenauen Berichterstattung in der Rhein-Zeitung zu o.g. Maßnahme zu Missverständnissen, auch in der Bevölkerung, gekommen ist.

Der Vorsitzende stellt klar, dass die Gesamtmaßnahme aus zwei verschiedenen Maßnahmen besteht:
1. Aufweitung des Kreisverkehrsplatzes Willroth unter Umleitung der B 256 und Sperrung der Autobahnrampen von Frankfurt am Main / nach Köln und
2. anschließende Sanierung der beiden Brückenköpfe bzw. Auflager, bei der laut Mitteilung des LBM Diez in Absprache mit dem LBM Cochem von einer Vollsperrung von maximal drei Wochen ausgegangen werden muss.

Der Vorsitzende hat bei einer Erörterung mit dem LBM Diez darauf hingewiesen, dass zumindest eine fußläufige Verbindung in den Landkreis Neuwied erhalten bleiben muss. Dies wurde vom LBM Diez in Aussicht gestellt, konnte aber letztlich auch nicht definitiv zugesagt werden.

Der Ortsgemeinderat weist darauf hin, dass für die Maßnahme „Aufweitung des Kreisverkehrsplatzes" der Mitfahrerparkplatz auf dem Grundstück der Fa. Bellersheim nicht genutzt werden kann, da die Umleitung über diesen Parkplatz geführt wird. In dieser Zeit ist verstärkt damit zu rechnen, dass die Nebenstraßen der B 256 durch Berufspendler verkehrswidrig mit Fahrzeugen zugestellt werden. Die örtliche Ordnungsbehörde der Verwaltung wird bereits jetzt um verstärkte Kontrollen in dieser Zeit gebeten.

Der Ortsbürgermeister wird vom Ortsgemeinderat beauftragt, beim LBM Diez die Erweiterung der täglichen Arbeitszeit auf die Abend- und Nachtstunden zu beantragen, um hier die erforderliche Zeit der Vollsperrung minimieren zu können.

Auf Nachfrage aus dem Ortsgemeinderat hinsichtlich der Sicherung der Wege für Rettungsdienste etc. informiert der Vorsitzende, dass hierzu wohl ein Behördentermin stattgefunden habe. Der Ortsgemeinderat zeigt sich verwundert, dass die Ortsgemeinde über den Behördentermin und dessen Ergebnis nicht informiert wurde.

 

Vandalismus in der Ortsgemeinde

Der Vorsitzende informiert, dass es zu verschiedenen Beschädigungen in der Ortsgemeinde durch Vandalismus gekommen ist. Ein Schild am Fußweg Richtung Horhausen wurde abgebrochen, ein Federspielgerät auf einem Spielplatz herausgerissen, der Brunnen im Kirchpark beschädigt und eine große Anzahl von Bierflaschen zerschlagen.

Die Bevölkerung wird gebeten, bei Feststellung von Vandalismus den Ortsbürgermeister umgehend zu informieren.

 

Führungen inkl. Besteigung im Fördergerüst der ehemaligen Grube „Georg"

Der Vorsitzende der Bürgerinitiative Willroth (BIW), Jürgen Kalscheid, informiert, dass in diesem Jahr keine Führungen inkl. Besteigungen am Fördergerüst der Grube Georg stattfinden werden.

Die bei einem weiteren Behördentermin erörterten baulichen Auflagen müssen zunächst erfüllt werden; die Durchführung der Maßnahmen wird vom zeitlichen Umfang eine Eröffnung in 2015 nicht mehr zulassen.

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

 

Nichtöffentliche Sitzung

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

 

 

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.