Niederschriften

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:

Es fehlten:

Außerdem waren anwesend:

Werner Grendel (Erster Beig.)
Karl Kubba (2. Beig.)
Werner Schmidt (3. Beig.)
Manfred Strunk
Michael Faßbender
Volker Kurz
Brigitte Eul
Dirk Becker
Uwe Bilio
Josef Stockhausen

Hans-Jürgen Kalscheid
Jürgen Meffert

Armin Schmuck
-VGV Flammersfeld-

Willroth, 2015-07-23

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:30 Uhr
Ende der Sitzung: 21.50 Uhr

Der Vorsitzende bestellt Armin Schmuck -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

 

Tagesordnung

  1. Antrag auf Förderung einer Dorfmoderation im Rahmen der Dorferneuerung außerhalb als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (Schwerpunktgemeinde);
  2. Beratung und Beschlussfassung zur Gründung des Zweckverbandes „EAM-Beteiligung im Landkreis Altenkirchen;
  3. Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme des Winterdienstes der EAM für Ortsnetzstationen;
  4. Verschiedenes.

 

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Grundstücksangelegenheiten;
  2. Verschiedenes.

 

Antrag auf Förderung einer Dorfmoderation im Rahmen der Dorferneuerung außerhalb als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (Schwerpunktgemeinde)

Die Ortsgemeinde Willroth beabsichtigt eine Dorfmoderation als intensive Informations- Bildungs- und Beratungsarbeit außerhalb als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (Schwerpunktgemeinde) durchzuführen. Dieser Entwicklungsprozess soll auf die jeweiligen und aktuellen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet werden. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch insbesondere die Kinder und Jugendlichen sollen aktiv in diesen Moderationsprozess eingebunden werden. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, fristgerecht einen Antrag auf Zuwendung für die Durchführung einer Dorfmoderation als intensive Informations- Bildungs- und Beratungsarbeit außerhalb als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt (Schwerpunktgemeinde) zu stellen. Hierfür wird eine Zuwendung aus Mitteln der Dorferneuerung mit einem Festbetrag von 12.000 € (= 80 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten) in Aussicht gestellt.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Bezugnehmend auf die ausführlichen Beratungen in der nichtöffentlichen Sitzung zu TOP 1 vom 15. Juni 2015 beschließt der Ortsgemeinderat ergänzend dazu, dass gleichzeitig ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden soll.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

Der Ortsgemeinderat beschließt, das Planungsbüro Hicking, Altenahr mit der Dorfmoderation außerhalb der Schwerpunktgemeinde auf Grundlage des Angebotes vom 03. Juni 2015 mit Gesamtkosten von 15.190,35 € zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt unter Vorbehalt der Bewilligung bzw. der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 2) Beratung und Beschlussfassung zur Gründung des Zweckverbandes „EAM-Beteiligung im Landkreis Altenkirchen

Der Ortsgemeinderat wird umfassend über den aktuellen Stand im Hinblick auf das laufende Verfahren und das weitere Vorgehen zur Gründung des Zweckverbandes „EAM-Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ unterrichtet. Die umfangreiche Beschlussvorlage mit allen Anlagen wurde kurzfristig dem Ortsbürgermeister zugeleitet. Zur allgemeinen Information bittet der Ortsgemeinderat zunächst um Weiterleitung dieser Beschlussvorlage mit den dazugehörigen Anlagen. Der Tagesordnungspunkt soll zur nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates erneut auf die Tagesordnung zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung mit aufgenommen werden.

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

 

Zu 3) Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme des Winterdienstes der EAM für Ortsnetzstationen

Die EnergieNetz Mitte GmbH bietet der Ortsgemeinde an, den Winterdienst für vorhandene Ortsnetzstationen (Transformatorenstationen) zu übernehmen. Für die Übernahme des notwendigen Winterdienstes erhält die Ortsgemeinde eine jährliche pauschale Entschädigung von 300 € je Ortsnetzstation. In der Ortsgemeinde Willroth befinden sich insgesamt 4 Ortsnetzstationen.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Übernahme des Winterdienstes für die vorhandenen Ortsnetzstationen zu und ermächtigt den Ortsbürgermeister die entsprechende Vereinbarung mit der EnergieNetz Mitte GmbH zu unterzeichnen.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 4) Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über einige allgemeine und aktuelle Angelegenheiten in der Gemeinde.

Insbesondere werden folgende Angelegenheiten besprochen:

 

  • Modell Förderturm

Frau Claudia Klee (Eigentümerin des Förderturmmodells) fordert mit Schreiben vom 22.07.2015 die Leihgabe des Förderturmmodells zurück, bzw. bietet der Ortsgemeinde Willroth alternativ den Erwerb dieses Modells zu einem Preis von 7.000 € zzgl. Mwst. zum Kauf an. Die Rückgabe des Models begründet sich gemäß Vertrag vom 18.07.2006. Die Ortsgemeinde Willroth zeigt kein Interesse für den Erwerb dieses Modells und beauftragt den Ortsbürgermeister, dies der Eigentümerin schriftlich mitzuteilen. Der bestehende Vertrag kann somit zum 30.06.2016 fristgerecht aufgelöst werden.

 

  • Förderturm der Grube Georg

Dem Ortsbürgermeister liegt für den Förderturm ein Sanierungsplan für die notwendig durchzuführenden Arbeiten am Förderturm vor, um eine Genehmigung zur künftigen Nutzung insbesondere für die Durchführung von Besichtigungen und Ausstellungen zur Erhaltung der Bergbautradition sicherzustellen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 50.000 €. Für die zunächst durchzuführenden Maßnahmen wurde zwischenzeitlich am 15.07.2015 beim Naturpark Rhein-Westerwald e.V. ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt. Sofern für die Sanierung eine Zuwendung gewährt wird, ist gemeinsam mit der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinde Willroth, dem Förderverein Bergbau- und Hüttentradition und der BIW (Bürgerinitiative Willroth) ein Finanzierungskonzept aufzustellen. Aus der Mitte des Ortsgemeinderates wird angeregt, ob ggfls. gemeinsam mit allen Beteiligten ein Gesamtsanierungs- und Finanzierungspaket erarbeitet werden kann, um evtl. weitergehende Möglichkeiten zur Nutzung des Förderturms zu erhalten.

 

  • Der Vorsitzende informiert erneut über den derzeitigen Sachstand zur Kostenerstattung für die Sanierung des Kreisverkehrsplatzes an der B 256 in Willroth. Der Landesbetrieb Mobilität lehnt eine Kostenerstattung ab und empfehlt der Ortsgemeinde, die Sachlage mit der Verbandsgemeinde Flammerfeld und dem Ingenieurbüro Dittrich zu klären. Dies wurde der Verwaltung -Bauamt- am 26.06.2015 mitgeteilt. Eine Rückmeldung ist bislang durch die Verwaltung nicht erfolgt.

 

  • Der Vorsitzende hat bei der EnergieNetz Mitte die Anbringung einer Steckdose an der Straßenleuchte im Bereich des Imbissgebäudes an der B 256 für den Anschluss einer Weihnachtsbeleuchtung beantragt. Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Vorsitzenden, einen entsprechenden Auftrag an die EnergieNetz Mitte zu erteilen. Nach Fertigstellung des neuen KVP an der B 256 soll auch dort eine Steckdose an einer Straßenleuchte angebracht werden.

 

  • Im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ hat sich ein Projekt mit den ortsansässigen Kindern entwickeln. Die in der Ortsgemeinde vorhandenen Strom-Verteilerkästen sollen unter Federführung von Herrn Josef Stockhausen durch die Kinder bemalt werden. Die Materialkosten werden in voller Höhe durch die EnergieNetz Mitte übernommen.

 

  • Der Vorsitzende hat über einen Gutachter feststellen lassen, ob Findlinge auf dem Spielplatzgelände versetzt werden können, um diese auch als Kletter- und Sitzmöglichkeiten nutzen zu können. Nach Auswertung der Rückmeldung des Gutachters Herr Knab entscheidet sich der Ortsgemeinderat keine Findlinge auf dem Spielplatz zu versetzen, weil hierbei die Gefahrenquellen durch die erforderlichen Anforderungen zu groß sind.

 

  • Die Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus sollen überprüft und angepasst werden. Es werden zunächst Vorschläge für eine Erhöhung der Mietgebühr und Anpassung der Nebenkosten eingebacht. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Gebührenordnung zur Beratung und Beschlussfassung für die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates vorzubereiten.

 

  • Der Vorsitzende teilt dem Ortsgemeinderat mit, dass die KG Willroth e.V. einen Zuschuss zur anteiligen Kostenübernahme für entstandene Nebenkosten bei Verbandsgemeinde Flammersfeld beantragt hat. Die Verwaltung teilt schriftlich mit, dass ab dem Jahr 2015 keine Kostenerstattung möglich ist, weil auch andere Vereine keinen Zuschuss auf entstandene Nebenkosten erhalten. Die Ortsgemeinde hat daraufhin mit Schreiben vom 20.07.2015 bei der Verbandsgemeinde Flammersfeld einen schriftlichen Antrag auf anteilige Kostenübernahme der Nebenkosten für die letzten fünf Jahren in Höhe von rd. 4.900 € gestellt. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht getroffen.

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.

 

 

Nichtöffentliche Sitzung

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

 

 

 

 

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