Niederschriften

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Richard Schmitt waren zur Sitzung erschienen:

Es fehlten:

Außerdem waren anwesend:

Werner Grendel (Erster Beig.)
Karl Kubba (2. Beig.)
Werner Schmidt (3. Beig.)
Manfred Strunk
Michael Faßbender
Volker Kurz
Brigitte Eul
Jürgen Kalscheid
Uwe Bilio
Jürgen Meffert
Josef Stockhausen

Dirk Becker

Ralf Weingarten
-VGV Flammersfeld-

Nach schriftlich und fristgerecht ergangener Einladung haben sich heute die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ortsgemeinderates im Dorfgemeinschaftshaus in Willroth zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates versammelt, um zu beraten und zu beschließen.

Der Ortsgemeinderat besteht aus 13 Mitgliedern und ist gemäß § 39 GemO beschlussfähig.

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung: 20:50 Uhr

Der Vorsitzende bestellt AR Ralf Weingarten -VGV Flammersfeld- zum Schriftführer.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, diese im nichtöffentlichen Teil um den TOP 7 „Personalangelegenheiten“ zu erweitern. Der bisherige TOP 7 wird zu TOP 8.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu. Demnach ergibt sich folgende

 

Tagesordnung

  1. Beratung und Beschlussfassung zur Gründung des Zweckverbandes „EAM-Beteiligung im Landkreis Altenkirchen;
  2. Erlass einer neuen Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Willroth;
  3. Erlass einer neuen Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Willroth;
  4. Verschiedenes.

 

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Stellungnahme zu Bauanträgen / Bauvoranfragen;
  2. Grundstücksangelegenheiten;
  3. Personalangelegenheiten;
  4. Verschiedenes.

 

Beratung und Beschlussfassung zur Gründung des Zweckverbandes „EAM-Beteiligung im Landkreis Altenkirchen

Mit Beschluss vom 09.10.2014 hat die Ortsgemeinde Willroth beschlossen, sich mit einem Anteil von 0,026 % als Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH und damit mittelbar als Gesellschafter der EAM GmbH & Co. KG beteiligen zu wollen. Hierzu sollte sich zunächst aus Praktikabilitätsgründen die Verbandsgemeinde Flammersfeld interimsweise an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH beteiligen. Dieses Vorgehen wurde von der Aufsichtsbehörde, dem Landkreis Altenkirchen, mit Schreiben vom 06.11.2014 mitgetragen.

Bereits zum damaligen Zeitpunkt war jedoch beabsichtigt, im Nachgang, zusammen mit weiteren sich beteiligenden Ortsgemeinden, die Errichtung eines Zweckverbandes zu beschließen, um über diesen Zweckverband die Anteile an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH von den Verbandsgemeinden zu erwerben. Dieser Zweckverband soll für alle im Landkreis Altenkirchen beteiligten Ortsgemeinden die Anteile an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH und damit mittelbar an der EAM GmbH & Co. KG halten und verwalten.

Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung des ursprünglichen Vorhabens. Gleichwohl manche Beschlüsse bereits im Jahr 2014 gefasst wurden, sollen diese nunmehr im Zuge der Umsetzung des Konstrukts wiederholt werden.

Sachverhalt:

Hintergrund:
Die Verbandsgemeinde Flammersfeld ist aktuell interimsweise – anstelle der Ortsgemeinden - an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH beteiligt. Die EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH hält Kommanditanteile an der EAM GmbH & Co. KG.

sitzung 20151008 eam1

 

 

Fortgang:
Da die Beteiligung der Verbandsgemeinden nach Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde nur vorübergehend erfolgen sollte, sollte im Nachgang eine Übertragung der Anteile an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH auf einen noch zu gründenden Zweckverband stattfinden. Dieses Vorhaben wird nunmehr umgesetzt.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die zukünftige Gesellschaftsstruktur: 

sitzung 20151008 eam2

 

Beschlussbegründung:

 

A. Zuständigkeit

 

Für die einzelnen Beschlüsse ist der Ortsgemeinderat ausschließlich zuständig.

 

B. Gründung des Zweckverbands

 

Der erste Beschluss betrifft die Gründung des Zweckverbands „Zweckverband EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“. Die als Anlage 1 angefügte Verbandsordnung hält die kommunalrechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sowie des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) ein. Bereits im Vorfeld hat eine gemeinsame Erarbeitung der Verbandsordnung mit dem Landkreis Altenkirchen als Errichtungsbehörde stattgefunden. Die beteiligten Ortsgemeinden vereinbaren diese Verbandsordnung. Die Ortsgemeinde Willroth wird diese Verbandsordnung anschließend auch im Namen der übrigen Beteiligten der Errichtungsbehörde mit dem Antrag vorlegen, einen Zweckverband zu errichten.

 

C. Beteiligung des Zweckverbands

 

Veräußerung
Aktuell werden die auf die Ortsgemeinde Willroth entfallenden Anteile an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH von der Verbandsgemeinde Flammersfeld gehalten. Diese sollen auf den neu gegründeten Zweckverband übertragen werden. Die Verbandsgemeinde darf nach kommunalrechtlichen Vorgaben eine Beteiligung an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur veräußern, wenn die Erfüllung ihrer Aufgaben dadurch nicht beeinträchtigt wird, § 91a GemO RP. Durch eine Übertragung der Anteile gem. Kauf- und Abtretungsvertrag nach Anlage 2 an einen anderen kommunalen Zusammenschluss ist diesem Kriterium genüge getan. Gleichwohl dies bereits im Zuge der Beteiligung beschlossen wurde, wird dies mit Beschluss Nr. 2 noch einmal wiederholt.

Kommunalrecht
Die kommunalrechtlichen Voraussetzungen für eine Beteiligung des Zweckverbandes an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH sowie mittelbar an der EAM GmbH & Co. KG sind eingehalten. Dies wurde bereits im Zuge des Beteiligungsprozesses 2014 von der Aufsichtsbehörde mitgetragen. Insbesondere ist mit einer Betätigung auf dem Gebiet der „Energieversorgung“ ein öffentlicher Zweck eingehalten. Die Energieversorgung ist eine grundlegende und unverzichtbare Leistung und elementarer Teil der Daseinsvorsorge (BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 – 7 C 58/94 – LKV 1996, S. 23 ff.). Ein angemessenes Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum Bedarf des Zweckverbandes wie auch der Ortsgemeinden nach Art und Umfang wird durch die vorgesehenen Beteiligungsquoten eingehalten.

 

D. Übergang der Finanzierung

 

Bürgschaften
Zur Finanzierung des Vorhabens übernimmt die Ortsge-meinde eine anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe von bis zu € 208.000 gegenüber dem Bankenkonsortium, das den Kauf der Aktien an der E.ON Mitte AG finanziert hat (Bürgschaft I) nach Anlage 4 sowie eine anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital und Nebenforderungen in Gesamthöhe von bis zu € 20.000 für die Finanzierung der Kreditaufnahme durch die EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH (Bürgschaft II) nach Anlage 3. Die Kommunalrechts- sowie Beihilfenkonformität der Bürgschaften wurde bereits im Prozess 2014 geprüft und die durch die Verbandsgemeinden übernommenen Bürgschaften durch die Kreisverwaltung Altenkirchen genehmigt. Im Falle der Übernahme durch die Ortsgemeinde ändert sich hieran nichts. Diesbezüglich wird auf die Beschlussvorlage vom 09.10.2014 verwiesen. Für diese Bürgschaften ist eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde notwendig. Diese ist einzuholen.

Finanzierung
Darüber hinaus stimmt die Ortsgemeinde im Zuge der vor-gesehenen Finanzierung einer Thesaurierung der auf den Zweckverband entfallenden Gewinnanteile aus der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH zu.

Auch diese Verpflichtung der Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH wurde bereits im Prozess 2014 für die Beteiligung der Verbandsgemeinden beschlossen und durch die Kreisverwaltung Altenkirchen geprüft und genehmigt. Der Gesellschaftsvertrag der EAM Sammel und Vorschalt- Süd GmbH sieht vor, dass die Gesellschafter (vorliegend der Zweckverband) die von der EAM GmbH & Co. KG erlangte Avalprovision für die Gewährung der Bürgschaft für Kredite der EAM GmbH & Co. KG (Bürgschaft I) in die EAM Sammel und Vorschalt- Süd GmbH einlegen. Damit der Zweckverband dieser Verpflichtung nachkommen kann, verpflichtet sich die Ortsgemeinde, die erlangte Avalprovision für die Gewährung der Bürgschaft I dem Zweckverband zukommen zu lassen. Dies geschieht durch die in der Verbandsordnung geregelte Umlageverpflichtung.

 

Alternativszenario
Für den Fall, dass die finanzierenden Banken Bürgschaften der Ortsgemeinden nicht annehmen und auf einer Bürg-schaftsübernahme des Zweckverbandes bestehen, übernimmt die Ortsgemeinde Willroth alternativ zu den bereits dargestellten Bürgschaften eine Patronatserklärung zur ausreichenden Ausstattung des Zweckverbandes. Die Umlageverpflichtung des Zweckverbands sichert grundsätzlich eine ausreichende Finanzausstattung des Zweckverbandes. Im Falle der Inanspruchnahme des Zweckverbands aus den übernommenen Bürgschaften müssten Ortsgemeinden dieser Umlageverpflichtung nachkommen. Um dies abzusichern, würden die finanzierenden Banken für den Fall, dass der Zweckverband bürgt, zusätzliche Patronatserklärungen der Ortsgemeinden zugunsten des Zweckverbandes zur Absicherung ihres Anspruches aus der Bürgschaft verlangen. Die Übernahme derartiger Patronatserklärungen wurde bereits im Zuge der Beteiligung im Jahr 2014 in Betracht gezogen (vgl. Genehmigung der Bürgschaft der Verbandsgemeinde Flammersfeld durch den Landkreis Altenkirchen vom 06.11.2014). Derartige Patronatserklärung nach Anlage 5 sollen vorliegend alternativ zu Bürgschaften übernommen werden. Diese wären der Kreisverwaltung Altenkirchen zur Genehmigung vorzulegen. Aus Gründen der Rechtssicher-heit und der Verfahrensvereinfachung wird bereits zum jet-zigen Zeitpunkt alternativ die Übernahme einer Patronatser-klärung beschlossen.

 

E. Beteiligung weiterer Ortsgemeinden im Jahr 2015

 

Verbandsmitglieder

Im Zuge eines Beteiligungsprozesses 2015 haben weitere konzessionsgebenden Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich (mittelbar) an der EAM GmbH & Co. KG zu beteiligen. Von Beginn an war es der Wille aller am Verfahren Beteiligten, die Beteiligungen aller Ortsgemeinden aus dem Landkreis Altenkirchen zu bündeln. Aus diesem Grund sollen auch gemäß der vorliegenden Verbandsordnung des Zweckverbands weitere, sich im Jahr 2015 beteiligende Ortsgemeinden, Verbandsmitglieder des Zweckverbands werden können. Ein derartiger Beschluss zur Aufnahme neuer Verbandsmitglieder wird daher vorliegend gefasst.

 

Weiteres Vorgehen
Wenn neue Ortsgemeinden Verbandsmitglieder des Zweckverbands werden, wird sich der Zweckverband verhältnismäßig zur Beteiligungshöhe der Neu-Verbandsmitglieder an einer weiteren Sammel- und Vorschalt GmbH für die Beteiligung 2015, der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH, beteiligen. Diese EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH erwirbt Anteile an der EAM GmbH & Co. KG von den veräußernden Sammel- und Vorschalt GmbHs der ursprünglichen Altgesellschafter (EAM Sammel- und Vorschalt 1/2/3 GmbH sowie der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG). Auch in diesem Fall hat der Zweckverband Bürgschaften für die Finanzierung dieser Anteile zu übernehmen. Auswirkungen auf die Patronatserklärungen der bisher beteiligten Ortsgemeinden hat dieses Vorgehen nicht. Die Neu-Verbandsmitglieder werden hierfür eigene, anteilige Patronatserklärungen stellen.

 

Weiteres Vorgehen Rheinland-Pfalz:

 

Errichtungsbehörde
Die Ortsgemeinde Willroth wird im Namen der übrigen Beteiligten die beschlossene Verbandsordnung der Errichtungsbehörde, dem Landkreis Altenkirchen, vorlegen und beantragen den Zweckverband zu errichten. Der Ver-bandsvorsteher wird anschließend eine Beteiligung des Zweckverbandes durch Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages der Aufsichtsbehörde anzeigen, sowie eine Genehmigung für die übernommenen Bürgschaften beantragen.

 

Genehmigung
Für die Übernahme von Patronatserklärungen ist die Einholung einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 104 Abs. 2 GemO RP durch die Ortsgemeinde notwendig.

 

Vertiefende Informationen:

 

Informationen
Für weitergehende Informationen wird die Beschlussvorlage vom 09.10.2014 sowie das dieser Beschlussvorlage beiliegende Informationsmemorandum zur Gremienvorlage beziehungsweise auf die Kurzfassung dieses Informationsmemorandums verwiesen.

  1. Die Ortsgemeinde Willroth vereinbart zusammen mit den Ortsgemeinden Berzhausen, Bürdenbach, Burglahr, Dickendorf, Eulenberg, Forst, Fürthen, Horhausen (Westerwald), Kausen, Krunkel, Mittelhof, Obernau, Obersteinebach, Peterslahr, Pleckhausen, Reiferscheid, Rosenheim (LK Altenkirchen), Selbach (Sieg), Walterschen und der Stadt Wissen die als Anlage 1 beigefügte Verbandsordnung des Zweckverbands EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen und wird damit Verbandsmitglied dieses Zweckverbands.
    Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
  2. Die Ortsgemeinde Willroth stimmt einem Abschluss des als Anlage 2 beigefügten Kauf- und Abtretungsvertrages zwischen den Verbandsgemeinden und dem Zweckverband EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen und somit einer Veräußerung der Anteile der Verbandsgemeinde Flammersfeld an der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH an den neu gegründeten Zweckverband EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen zu. Die Ortsgemeinde wird diesbezüglich ihrer Umlageverpflichtung zum Erwerb der Anteile nachkommen.
    Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
  3. Die Ortsgemeinde Willroth stimmt der Übernahme einer anteiligen Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe von bis zu € 20.000 für die Finanzierung der Kreditaufnahme durch die EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH (Bürgschaft II) nach dem Muster der Anlage 3, der Übernahme einer anteiligen Höchstbetrags-Ausfall-bürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe bis zu € 208.000 gegenüber dem Bankenkonsortium, das den Kauf der Aktien an der E.ON Mitte AG finanziert hat (Bürgschaft I) nach dem Muster der Anlage 4, sowie der vorgesehenen Thesaurierung der auf den Zweckverband EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen entfallenden Gewinnanteile aus der EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH zu. Die Ortsgemeinde Willroth wird mit der von der EAM GmbH & Co. KG an sie bezahlten Avalprovision I aus der Bürgschaft für Kredite der EAM GmbH & Co. KG ihrer Umlageverpflichtung gegenüber dem Zweckverband nachkommen, so dass dieser der Verpflichtung, die von der EAM GmbH & Co. KG bezahlte Avalprovision I in die EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH einzubringen, nachkommen kann.
    Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
  4. Sollte nach Bankenvorgaben die Übernahme von Bürgschaften nach Ziffer 3 nicht möglich sein, stimmt die Ortsgemeinde Willroth alternativ der Übernahme derartiger Verpflichtungen durch den Zweckverband EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen zu und übernimmt selbstgegenüber den finanzierenden Banken Patronatserklärungen für Verbindlichkeiten des Zweckverbands EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen aus den Bürgschaften I und II gem. dem beiliegenden Muster aus Anlage 3.
    Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
  5. Die Ortsgemeinde Willroth stimmt einer Beteiligung weiterer Ortsgemeinden als Verbandsmitglieder des Zweckverbands EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen im Zuge des Beteiligungsprozesses 2015, einer Weiterbeteiligung des Zweckverbands an der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH sowie sämtlicher durch den Zweckverband notwendiger Maßnahmen zur Ermöglichung einer Beteiligung weiterer Ortsgemeinden, insbesondere der notwendigen Bürgschaftsübernahmen, zu.
    Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
  6. Zur Umsetzung der vorherigen Beschlüsse wird der Ortsbürgermeister ermächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die notwendigen Verträge, insbesondere die vorgesehenen Bürgschaften oder alternativ die Patronatserklärungen, zu unterzeichnen.
    Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Die Anlage 1 (Entwurf Verbandsordnung), die Anlage 2 (Kauf- und Abtretungsvertrag), die Anlage 3 (Muster einer anteiligen Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen für die Finanzierung der Kreditaufnahme durch die EAM Sammel- und Vorschalt Süd GmbH (Bürgschaft II), die Anlage 4 (Muster einer anteiligen Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen gegenüber dem Bankenkonsortium, das den Kauf der Aktien an der E.ON Mitte AG finanziert hat (Bürgschaft I) und die Anlage 5 (Patronatserklärung) sind Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

Zu 2) Erlass einer neuen Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Willroth

Der Ortsgemeinderat stimmt der im Entwurf vorliegenden Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Willroth zu.

Die Benutzungsordnung soll am 01.01.2016 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung und Gebührentarif vom 01.01.2011 außer Kraft.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig

 

Zu 3) Erlass einer neuen Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Willroth

Nach ausführlicher Beratung und Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat, die Gebührenordnung des Dorfgemeinschaftshauses wie folgt anzupassen:

 

  von               auf              
Benutzungsgebühr auswärtige Benutzer      
mit Theke 50,00 € entfällt
ohne Theke 50,00 € entfällt
Kaution  150,00 € entfällt
Benutzungsgebühr einheimische Nutzer    
mit Theke 35,00 € entfällt
ohne Theke 30,00 entfällt
Benutzungsgebühr je angef. 24 h    
inkl. Theke  neu  60,00 €
Stromverbrauch je kWh 0,60 € 0,80 €
Wasserverbrauch je m³ 3,00 € entfällt
Kanalgebühren etc. je m³ 3,00 € entfällt
Wasserverbrauch / Abwassergebühr je m³ neu 9,00 €
Heizgasverbrauch je m³ 0,80 € unverändert
Telefongebühr je Einheit 0,25 € entfällt
Nutzung des Beamer  neu 10,00 €
Kosten der Reinigung (Stundenlohn) 9,00 € entfällt
Reinigungsgebühr pauschal neu 25,00 €
Nutzungsgebühr bei Bestattungsfeiern
inkl. aller Nebenkosten pauschal

 

neu 

 

130,00 €



Der Ortsgemeinderat stimmt der im Entwurf vorliegenden Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Willroth zu.

Die Gebührenordnung soll am 01.01.2016 in Kraft treten.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

Zu 4) Verschiedenes

Der Vorsitzende informiert den Ortsgemeinderat über folgende Angelegenheiten:

  • Die St.-Martinsfeier 2015 findet am 13.11. statt. Die musikalische Untermalung findet durch den Spielmannszug Obersteinebach-Epgert statt.
  • Termin und Programm für die Nikolausfeier 2015 sollen durch den Ausschuss für besondere Angelegenheiten festgesetzt werden.
  • Am 06.10.2015 fand ein erstes Vorgespräch mit dem Planungsbüro Hicking, Altenahr, zur Durchführung der Dorfmoderation statt. Die Auftaktveranstaltung soll am 23.02.2016 stattfinden.
  • Die neue Buswartehalle am Ortseingang aus Richtung Neuwied kommend wird am 15.10.2015 montiert.

 

 

Nichtöffentliche Sitzung

Die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil kann gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GemO beim Vorsitzenden eingesehen werden.

 

 

 

 

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