- Für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses der Ortsgemeinde Willroth werden folgende Gebühren erhoben:
Festgesetzte Gebühr - Benutzungsgebühr für den ersten Tag (24 Stunden)
(inklusive der Thekennutzung, Stromverbrauch, Wasserverbrauch u. Abwassergebühren, Gasverbrauch und der Reinigungsgebühr)
150,00 €
2. Benutzungsgebühr jeder weitere Tag (24 Stunden)
50,00 €
3. Gebühr für die Nutzung des Beamers
20,00 €
4. Die Benutzungsgebühr für das Dorfgemeinschaftshaus beträgt bei Bestattungsfeiern inklusive aller Nebenkosten
(einschl. Auf- und Abbau der Bestuhlung)130,00 €
5. Sonstiges (z.B. Erstattung beschädigte Ausstattung), in diesem Fall werden Gebühren für eine Ersatzbeschaffung, bzw. Reparaturkosten
gemäß Kostenvoranschlag erhoben. - Benutzungsgebühr für den ersten Tag (24 Stunden)
- Über die Anträge auf Verzicht oder teilweisen Verzicht von Gebühren entscheidet der Ortsbürgermeister.
- Die Benutzungsgebühren aus der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen, unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes Rheinland-Pfalz.
- Alle im Zusammenhang mit einer Veranstaltung abzuführenden sonstigen Abgaben (z.B. Steuern, GEMA-Gebühren usw.) gehen unmittelbar zu Lasten der Benutzer.
- Über die Benutzungsgebühren und Nebenkosten wird nach Ende der Veranstaltung eine Rechnung durch die Ortsgemeinde Willroth erstellt. Die Endabrechnnung erfolgt nach Abnahme und Schlüsselübergabe.
- Die Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
56594 Willroth, 4. Dezember 2019
Gez.
Richard Schmitt
-Ortsbürgermeister-