Gemeinde

Liebe Bürgerrinnen und Bürger von Willroth,

heute möchte ich Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Willroth nicht nur die Straßen und Gehwege von Unkraut frei zu halten und zu kehren sind, sondern auch das Unkraut aus den Rinnen zu entfernen ist. Dies gilt auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke im Ort. Außerdem umfasst die Säuberung der Straßen und Gehwege auch das Entfernen von Schlamm und sonstigem Unrat. Das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnen oder Gräben ist unzulässig. Weiter erinnere ich daran, dass Äste nicht auf Straßen und Gehwege hereinragen dürfen. Das Nichtbeachten der Straßenreinigungspflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ebenso ist es verboten, Grünschnitt und Gartenabfälle im Wald zu entsorgen.
Allen die helfen unseren Ort schön und sauber zu halten, ein herzliches Dankeschön!
Ein Dankeschön den Anwohnern, die in den letzten Jahren die Blumenkübel gegossen und gepflegt haben. In diesem Jahr wurden die Kästen anderes verteilt. So stehen z.B. mehrere Blumenkübel am Dorfgemeinschaftshaus und an der Mauer auf dem Dorfplatz.

Richard Schmitt
Ortsbürgermeister

 

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